ich empfehle den Besuch einer Beratungsstelle der RV, weil ich befürchte, dass Sie falsche Vorstellungen darüber haben, wann Sie in Rente gehen können.
Sind Sie eigentlich männlich oder weiblich?
als berufstätige Frau (Jg 51) können Sie mit 60 in Rente gehen (da ist es letztlich egal, ob sie AT vereinbaren oder nicht). Und die 45 Jahre spielen keine Rolle!
Als Mann wäre eine Rente mit 60 wohl nur möglich, wenn 50 % Schwerbehinderung vorliegt.
Beim Jahrgang 1951 ist die AR nach Altersteilzeit erst ab 63 möglich.
Die 45 Jahre spielen nur dann eine Rolle, wenn Sie erst mit 65 in Rente gehen.
Aber wie gesagt - das alles sollte persönlich besprochen werden, alle möglichen Eventualitäten und Alternativen kann ein onlineforum nicht aufzeigen.