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Experten-Antwort

45 jahre rentenbeitrag und 50% schwerbehinderung

von baerbel18.04.2017 | 23:04
1155 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bin Jahrgang 1956 Gibt es einen Unterschied zwischen der Rente für langjährig Versicherte und der Rente für langjährig Versicherte mit Schwerbehinderung. Wann könnte ich frühestens abschlagsfrei in Rente gehen . Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo baerbel,

in der Summe sind die Antworten von "Die Farbe Schwarz" und "Schade" zutreffend.

Es ist tatsächlich so, dass man mit Geburtsjahrgang 1956 bei 45J Beschäftigung 2 Monate eher abschlagsfrei in Rente gehen kann als mit einem GdB 50% (oder höher).

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5 Antworten

Lisam 18.04.2017 | 23:12
Ja gibt es... den frühestmöglichen Rentenbeginn. Der Jahrgang alleine reicht nicht, ich brauch auch noch einen Monat dazu idealerweise einen Tag...
Die Farbe Schwarzam 19.04.2017 | 07:55
Altersrente für langjährig Versicherte abschlagsfrei nach 65 Jahren und 10 Monaten. Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei nach 63 Jahren und 10 Monaten. Also frühestens 2019, je nach Ihrem Geburtstag. Dazu müssen Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert (mindestens 50%) sein.
Schadeam 19.04.2017 | 08:02
....und wenn 45 Jahre vorliegen ist die AR für besonders langj. Versicherte mit 63+8 abschlagsfrei.....aber das können Sie doch locker in Ihrer Rentenauskunft nachlesen.
Selma S.am 19.04.2017 | 16:58
Ja das neue Gesetz und die Schwerbeh. Da haben alle geschlafen, Verdi, VDK, usw. Ich habe Jahre gekämpft um die 50% zu bekommen, was mir dann nichts gebracht hat. Rede von Rente ohne Abschlag, wer kann sich schon Rente leisten oft mit 10,8% Abschlag.
W*lfgangam 19.04.2017 | 21:26
Hallo Selma, was wollen Sie denn mehr, als eine Rente ohne Abschlag - seis über die 45 Jahre oder den GdB 50/für den ja _nur_ 35 Jahre erforderlich sind. Ab Jahrgang 58 ist das zeitgleich, davor geht die AR/Schwerbehinderung immer noch ein paar Monate früher ohne Abschlag. Und wenn es gesundheitlich so lange nicht geht, haben Sie über den GdB immer noch die Möglichkeit, auch weiterhin früher in die Altersrente zu gehen – natürlich mit Abschlag, aber das gilt für andere auch, die nicht auf die 45 Jahre kommen, aber ohne GdB bis 63 durchhalten müssen. In welchem Punkt fühlen Sie sich dadurch benachteiligt? Möchten Sie einen doppelt keinen Abschlag, weil Sie die Voraussetzungen für beide Rentenarten erfüllen? Und, den kleinen Bonus wegen GdB-Steuerfreibetrag nehmen Sie auch noch mit, sogar auf die 'Rentensteuer' ... Gruß w.
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