Hallo,
meine Situation ist folgende:"Ich werde im August 61 Jahre alt und verliere zum 31.10.2020 meinen Arbeitsplatz".Am 01.09.2021 hätte ich die 45 Berufsjahre,um 2 Jahre früher in Rente zu gehen,erfüllt. Das Unternehmen,bei dem ich zurzeit beschäftigt bin,befindet sich in der Insolvenz.Es handelt sich hier allerdings nicht um eine komplette Geschäftsaufgabe, sondern um die Schließung einzelner Filialen.
Vom 01.11.2020 bis 30.04.2021 wechsele ich für ein halbes Jahr in eine Transfergesellschaft.Anschließend beziehe ich für 2 Jahre, Arbeitslosengeld 1.Nun fehlen mir,um die 45 Berufsjahre zu erreichen, noch 4 Monate(Mai 2021-August 2021) . Bei einer Rentenberatung hat man mir gesagt das nur die 2 Jahre vor Renteneintritt nicht angerechnet würden,also der Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 01.11.2023. Da ich da jetzt unterschiedliche Versionen gehört habe,interessiert mich die Frage:"Habe ich die 45 Berufsjahre im September 2021 voll oder nicht?"
Es wäre toll wenn mir jemand die Frage beantworten könnte.
MfG Paul
Wieso fragen Sie hier erneut nach, wenn Sie schon zur Rentenberatung waren. Glauben Sie etwa man erzählt Ihnen dort absichtlich etwas Falsches?
Keine Sorge, das war schon korrekt und vermutlich hat man Ihnen ja auch erklärt, dass Sie neben dem Alogeld 1 Bezug einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben können um damit die fehlenden Beitragsmonate zu erreichen.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich bin in davon überzeugt dass man mir da nicht absichtlich etwas Falsches sagt. Wahrscheinlich habe ich es auch nur nicht begriffen. Sie sprechen ja jetzt auch von fehlenden
Beitragsmonaten die ich durch einen Minijob ausgleichen kann. Also fehlen mir jetzt Beitragsmonate oder nicht?
MfG
So wie Sie schreiben sind doch die 45 Jahre im August 21 voll und die letzten 2 Jahre (die als ALG Zeit nicht mehr zählen würden) beginnen erst im November 20121.
So gesehen war doch alles richtig was in der Beratung gesagt wurde und es passt alles für Sie, weil die 45 Jahre schon erfüllt sind bevor die letzten 2 Jahre vor der Rente beginnen.
Vertrauen Sie darauf und lassen sich beim Kaffeklatsch von ahnungslosen Bekannten nicht verrückt machen.
Oder Sie müssen halt nochmal zur Beratung gehen, wenn das wieder möglich ist - oder eben anrufen.
Selbst so einen Minijob muss man erst mal bekommen...
Hallo Paul,
nach Ihrer Beschreibung und mit aller gebotener Zurückhaltung sollten die 45 Jahre im Sept. 2021 erfüllt sein.
Insofern scheint die Auskunft der Beratungsstelle korrekt und zielführend.
Da sie die bedeutsamen rechtlichen Komponenten verstanden haben (Job zählt, Transfergesellschaft zählt, AloGeld 1 zählt auch, wenn es nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt), scheint die Angelegenheit klar.
Wo sie da jetzt eine weitere (andere) Version her haben, die scheinbar für ihre Irritationen bzw. ihre Verunsicherung verantwortlich ist, vermag ich nicht zu sagen.
Die Aussagen der Beratungsstelle können jedoch bestätigt werden
Hallo, diese Information hat meine Verunsicherung restlos beseitigt.
Herzlichen Dank dafür.
MfG