Hallo, mir fehlen noch einige Monate bis ich die 45 Jahre voll hätte für die Rente bes.langj.Vers. Nun soll ich unwideruflich freigestellt werden mit Bezügen. Zählen die Monate der Freistellung in die Wartezeit rein?
21.07.2017, 23:35
von
KSC
Fragen Sie Ihren AG nach den Modalitäten der Freistellung. Normalerweise wird das Gehalt weiterbezahlt und someit auch die ganz normalen Beiträge zur RV.
24.07.2017, 10:26
Experten-Antwort
Entscheidend für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Versicherungsjahren sind Pflichtbeiträge. Sollte Ihr Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin Pflichtbeiträge zahlen, zählen auch diese Zeiten mit zu den 45 Versicherungsjahren.