Hallo Thea,
die Antwort von "chi" ist absolut zutreffend.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist nicht möglich.
Der Umfang der Kürzung einer Altersrente für langjährig Versicherte ergibt sich unabhängig von der Frage, ob die betreffende Person die Wartezeit von 45 Jahren erreicht hat, immer im Vergleich zum Beginn der Regelaltersrente.