Hallo!,
ich bin nach 1964 geboren und müsste bis 67 arbeiten. Aber da gibt es noch die Regel mit den 45 Beitragsjahren. Zählt hier der Wehrdienst dazu oder nicht?
Vielen Dank
Hallo!,
ich bin nach 1964 geboren und müsste bis 67 arbeiten. Aber da gibt es noch die Regel mit den 45 Beitragsjahren. Zählt hier der Wehrdienst dazu oder nicht?
Vielen Dank
Ja. natürlich zählt die Zeit des Wehrdienstes mit dazu.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
nn_79080/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/
00__rente__mit__67/Januar__07__langjaehrig__besonders__versicherte.html
Auf die Wartezeit werden Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Gleiches gilt für Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie des Krankengeldbezuges. Auch aus geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen werden Wartezeitmonate ermittelt.
Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe zählen aber nicht. Nicht mitgezählt werden auch Kalendermonate aus dem Versorgungs ausgleich oder dem Rentensplitting sowie Monate mit freiwilligen Beiträgen.
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