45 Versicherungsjahre

von
hpr

Ist ein Rentenabschlag bei 45 Versicherungsjahren rechtens ?

von
Wolfgang

Irrte Einstein, e=mc2 ? Da traut sich noch kein Bundesgericht ran, versuchen Sie es zum 45. Mal ... ;-)

Gruß
w.

von
Holger

Ja, er ist rechtens.

Experten-Antwort

Wenn künftig die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 angehoben wird, dann wird es möglich sein, mit 65 (!!) und 45 Arbeitsjahren abschlagfrei in Renten zu gehen (sogenannte Altersrente für besonders langjährige Versicherte).

In allen anderen Fallkonstellationen führen 45 Arbeitsjahre nicht zur Abschlagfreiheit - die Abschläge sind rechtens.

von
hpr

Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft.

von
Wolfgang

...zu meiner 'etwas' flapsigen Anwort ;-)

Ob die 45 Beitragsjahre schon vor Erreichen des 65. Lebensjahres auch zu einem ungekürztem Rentenzugang führen könnten (Altersrente an besonders langjährig Versicherte), kann heute noch gar nicht beurteilt werden. Diese Altersrente tritt erst 2012 in Kraft, Klagen dagegen bei 'vorzeitiger' Antragstellung gibt es noch nicht. Abwarten, es wird sich sicher ein 'Verband' finden, der sich der Sache annimmt ;-) Nach den bisherigen Entscheidungen zu den Abschlägen sehe ich keine Chance ...

Gruß
w.

von
Richter

Es wird gerantiert wieder Klagen geben, da können Sie sicher sein.Es klöagt doch jeder gegen alles in diesem Ländle :-))
Ich frage mich nur, wie man immer darauf kommt, das 45 Jahre ausreichend sind, um abschlagsfrei in Rente zu gehen, egal wie alt man ist????Steht das irgendwo geschrieben???

von
Wolfgang

Hallo Richter,

> (...) egal wie alt man ist????Steht das irgendwo geschrieben???

Die 'aktuelle Fassung' des § 38 SGB VI lautet: weggefallen.

Fassung ab 01.01.2012:

§ 38 SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
1. das 65. Lebensjahr vollendet und
2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
haben.

Es steht eben nirgendwo - nicht mal ansatzweise - geschrieben. Zur der irrigen Annahme, dass allein 45 Jahre reichen würden, trug nicht zuletzt auch ein großes deutsches Nachrichtenmagazin bei, das ein Urteil des BVerfG zu einem ganz anderen (längst abgeschlossenen) Personenkreis (vor Jg. 42 geboren) fehlinterpretierte.

Jede geschrieben/gesprochene Information zu dieser künftigen Rentenart kann nur mit der deutlichen Einleitung beginnen "Wer MINDESTEN 65 JAHRE alt ist und ..."
Wenn der Zuhörer/Leser allerdings erst bei den folgenden "45 Jahren" aus seiner Verständnislethargie erwacht ... ;-))

Persönliche Meinung:
Wenigsten zu den Arten der 45 'Beitrags'Jahre wird es ganz sicher Zoff geben.

Gruß
w.

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