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Experten-Antwort

450 Euro Job und Rente

von Elviera17.08.2017 | 20:31
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich ein schönes Jobangebot bekommen: Lohn 450 Euro und evtl. Fahrgeld/Spritgeld. Zählt das Fahrgeld/Spritgeld zum Hinzuverdienst hinzu oder muss man das bei der DRV angeben? Für Auskünfte wäre ich dankbar. Schönen Abend noch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihr Arbeitgeber Fahrkosten erstattet, ist dies Arbeitsentgelt und damit auch für den Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern diese Zahlungen lohnsteuerpflichtig sind. Lohnsteuerfreie Entschädigungen fallen nicht unter den Begriff des Arbeitsentgeltes.

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2 Antworten

Fortitude oneam 17.08.2017 | 22:01
Hallo Elviera, das sind grossartige Neuigkeiten. Was meinen Sie mit "schönes Jobangebot"?. Ihr AG ist sehr grosszügig. Gleich Fahrgeld und Spritgeld. Herzlichen Glückwunsch. Ja es zählt als Hinzuverdienst und Sie müssen alles der DRV melden. Lesen Sie mal Ihren Rentenbescheid durch. Wichtig! Auch eine unbefristete volle EMR kann jederzeit überprüft werden und eventuell entzogen werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
RentenCheckeram 18.08.2017 | 07:31
Seit der Einführung des Flexi-Renten-Gesetzes zum 01.07.2017 haben sich die Regelungen des Hinzuverdienstes geändert. Von nun an, wird der Hinzuverdienst nicht mehr monatlich, sondern jährlich überprüft. Das bedeutet, dass Sie jährlich 6.300 Euro (525 Euro monatlich) hinzuverdienen dürfen. Sie könnten allerdings auch 6.300 Euro in einem Monat erhalten, wenn Sie den Rest des Jahres kein Einkommen haben. Alles was die 6.300 Euro übersteigt, wird zu 40 % auf Ihre Rente angerechnet. Hier ist allerdings zu beachten, dass es einen individuellen Hinzuverdienstdeckel gibt. Maßgebend für die Bestimmung des Hinzuverdienstdeckels ist das Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Beginn der ersten Rente wegen Alters bzw. vor Eintritt der Erwerbsminderung, multipliziert mit der monatlichen Bezugsgröße. Die Anrechnung des Hinzuverdienstes zu 40 Prozent soll nur bis zu einem Betrag erfolgen, bei dem mit (Teil-)Rente und Hinzuverdienst die Höhe des früheren Einkommens erreicht wird. Der über diesem Betrag liegende Hinzuverdienst wird voll angerechnet. Dies könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, um das Beste für Sie rausholen zu können. Wie Fortitude one allerdings bereits erklärt hat: Um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen darf ein Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegen. Sollten Sie dies durch die neue Tätigkeit überschreiten, kann die Rentenbewilligung jederzeit überprüft und anschließend entzogen oder in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. MfG RentenChecker
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