Seit der Einführung des Flexi-Renten-Gesetzes zum 01.07.2017 haben sich die Regelungen des Hinzuverdienstes geändert.
Von nun an, wird der Hinzuverdienst nicht mehr monatlich, sondern jährlich überprüft.
Das bedeutet, dass Sie jährlich 6.300 Euro (525 Euro monatlich) hinzuverdienen dürfen. Sie könnten allerdings auch 6.300 Euro in einem Monat erhalten, wenn Sie den Rest des Jahres kein Einkommen haben.
Alles was die 6.300 Euro übersteigt, wird zu 40 % auf Ihre Rente angerechnet. Hier ist allerdings zu beachten, dass es einen individuellen Hinzuverdienstdeckel gibt. Maßgebend für die Bestimmung des Hinzuverdienstdeckels ist das Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Beginn der ersten Rente wegen Alters bzw. vor Eintritt der Erwerbsminderung, multipliziert mit der monatlichen Bezugsgröße. Die Anrechnung des Hinzuverdienstes zu 40 Prozent soll nur bis zu einem Betrag erfolgen, bei dem mit (Teil-)Rente und Hinzuverdienst die Höhe des früheren Einkommens erreicht wird. Der über diesem Betrag liegende Hinzuverdienst wird voll angerechnet.
Dies könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, um das Beste für Sie rausholen zu können.
Wie Fortitude one allerdings bereits erklärt hat: Um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen darf ein Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegen. Sollten Sie dies durch die neue Tätigkeit überschreiten, kann die Rentenbewilligung jederzeit überprüft und anschließend entzogen oder in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.
MfG RentenChecker