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Experten-Antwort

450 Euro Minijob bei Rente wegen voller EU

von El Corristo02.01.2013 | 01:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau bezieht seit 2009 Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit (unbefristet). Würde es bei einem Mini-Job (unter 3h täglich) nach dem 01.01.2013 Sinn machen, nicht die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen? Oder anders gefagt: Würden zusätzlichen RV-Beittragszahlungen überhaupt noch etwas für die spätere Altersrente bringen, oder ist auch die spätere Altersrente bereits mit Beginn der EU-Rente fix? Viele Grüße El Corristo

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo El Corristo,

aus Ihrem Eintrag kann ich leider nicht entnehmen, ob Ihre Frau bereits einen Minijob ausübt oder einen solchen erst ab dem 01.01.2013 beginnen will. Ich kann daher Ihre Fragen nur sehr allgemein beantworten:

- Sofern der Beginn des Minijobs vor dem 01.01.2013 war und der Verdienst auch ab dem 01.01.2013 400 Euro monatlich nicht übersteigt, läuft die Versicherungsfreiheit ab dem 01.01.2013 weiter. Hierauf könnte aber dann verzichtet werden, wobei der Verzicht erst ab dem Folgetag des Eingangs der Verzichtserklärung beim Arbeitgeber wirken würde.

- Sofern der Verdienst über 400 Euro monatlich liegt oder der Beginn des Minijobs ab dem 01.01.2013 ist, besteht für den Minijob generell Versicherungspflicht, auf die verzichtet werden kann.

- Bei Bestehen von Versicherungspflicht während des Minijobs zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag in Höhe von 15% aus dem Arbeitsentgelt und der Arbeitnehmer den Rest (= 3,9% im Jahr 2013). Außerdem erwirbt man vollwertige Beitragszeiten. Auf Ihre Frau bezogen würde dies bedeuten, dass sich ihre spätere Altersrente einerseits geringfügig erhöhen würde. Andererseits würde sie auch zusätzliche Monate für die Wartezeit der Altersrente erwerben. Ob sie damit früher in Rente gehen kann, kann ich ohne Kenntnis des Versicherungslebens Ihrer Frau nicht beurteilen. Sie sollte sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo El Corristo,

da Sie nicht angegeben hatten, ob Ihre Frau bereits einen Minijob ausübt, hatte ich die Frage allgemein beantwortet einschließlich der Übergangsregelungen, die sich aus der Anhebung von 400 Euro auf 450 Euro ergeben.

Nachdem Ihre Frau erst jetzt einen Minijob aufnehmen will, ist für Sie nur die Grenze von 450 Euro monatlich maßgebend. Für den Minijob würde daher Versicherungspflicht bestehen, der Ihre Frau aber widersprechen könnte.

Sofern Ihre Frau nicht verzichten und daher auch einen Beitragsanteil in Höhe von derzeit 3,9 % zahlen würde, ergäben sich folgende Auswirkungen:

1. Bei einem Zusammentreffen des Minijobs mit einer Zurechnungszeit würde sich die spätere Rente vermutlich nicht erhöhen.

2. Sollte der Minijob nicht mit einer Zurechnungszeit zusammentreffen, würde sich evtl. die spätere Altersrente geringfügig erhöhen. Es kann aber auch sein, dass sich das Ganze nicht auf die Rentenhöhe auswirkt.

3. Durch den Minijob würde Ihre Frau ggf. zusätzliche Wartezeitmonate erwerben, die u. U. zu einem frühreren Altersrentenbeginn führen könnten.

Ob und wie die Ausführungen unter den Ziffern 1 bis 3 auf Ihre Frau zutreffen, kann jedoch ohne Kenntnis des Versicherungskontos Ihrer Frau nicht gesagt werden.

Sie sollte sich daher auf jeden Fall - wie ich Ihnen bereits geschrieben habe - bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 02.01.2013 | 14:58
Ob sich die spätere AR tatsächlich geringfügig erhöht, oder wegen der bewerteten Zurechnungszeit alles gleich blkeibt, weiß auch keiner.... .....da die AR in Anschluß an die volle unbefristete EM Rente ohnehin in aller Regel in gleicher Höhe gezahlt wird, bringen zusätzliche Monate in aller Regel auch nichts. Tendenz: die 3,9% würde ich mit eher nicht abziehen lassen.
El Corristoam 02.01.2013 | 15:48
Vielen Dank für die beiden Antworten. Da sie sich widersprechen, bin ich jetzt leider genauso klug wie zuvor. @Experten Meine Frau hat bisher keinen Mini-Job. Hat es einen bestimmten Grund, warum sie von 400 Euro schreiben. Die neue Grenze liegt doch seit dem 01.01.13 bei 450 Euro oder sehe ich das falsch? Kann man in etwa abschätzen, was die 3,9% unter Berücksichtigung der bewerteten Zurechnungszeiten bringen würden? @Schade Das war meine Tedenz bisher auch. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die AR in gleicher Höhe wie die volle unbefristete EM-Rente gezahlt wird. Daher ja meine Frage an die Experten...
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