Hallo El Corristo,
aus Ihrem Eintrag kann ich leider nicht entnehmen, ob Ihre Frau bereits einen Minijob ausübt oder einen solchen erst ab dem 01.01.2013 beginnen will. Ich kann daher Ihre Fragen nur sehr allgemein beantworten:
- Sofern der Beginn des Minijobs vor dem 01.01.2013 war und der Verdienst auch ab dem 01.01.2013 400 Euro monatlich nicht übersteigt, läuft die Versicherungsfreiheit ab dem 01.01.2013 weiter. Hierauf könnte aber dann verzichtet werden, wobei der Verzicht erst ab dem Folgetag des Eingangs der Verzichtserklärung beim Arbeitgeber wirken würde.
- Sofern der Verdienst über 400 Euro monatlich liegt oder der Beginn des Minijobs ab dem 01.01.2013 ist, besteht für den Minijob generell Versicherungspflicht, auf die verzichtet werden kann.
- Bei Bestehen von Versicherungspflicht während des Minijobs zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag in Höhe von 15% aus dem Arbeitsentgelt und der Arbeitnehmer den Rest (= 3,9% im Jahr 2013). Außerdem erwirbt man vollwertige Beitragszeiten. Auf Ihre Frau bezogen würde dies bedeuten, dass sich ihre spätere Altersrente einerseits geringfügig erhöhen würde. Andererseits würde sie auch zusätzliche Monate für die Wartezeit der Altersrente erwerben. Ob sie damit früher in Rente gehen kann, kann ich ohne Kenntnis des Versicherungslebens Ihrer Frau nicht beurteilen. Sie sollte sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.