Hallo El Corristo,
da Sie nicht angegeben hatten, ob Ihre Frau bereits einen Minijob ausübt, hatte ich die Frage allgemein beantwortet einschließlich der Übergangsregelungen, die sich aus der Anhebung von 400 Euro auf 450 Euro ergeben.
Nachdem Ihre Frau erst jetzt einen Minijob aufnehmen will, ist für Sie nur die Grenze von 450 Euro monatlich maßgebend. Für den Minijob würde daher Versicherungspflicht bestehen, der Ihre Frau aber widersprechen könnte.
Sofern Ihre Frau nicht verzichten und daher auch einen Beitragsanteil in Höhe von derzeit 3,9 % zahlen würde, ergäben sich folgende Auswirkungen:
1. Bei einem Zusammentreffen des Minijobs mit einer Zurechnungszeit würde sich die spätere Rente vermutlich nicht erhöhen.
2. Sollte der Minijob nicht mit einer Zurechnungszeit zusammentreffen, würde sich evtl. die spätere Altersrente geringfügig erhöhen. Es kann aber auch sein, dass sich das Ganze nicht auf die Rentenhöhe auswirkt.
3. Durch den Minijob würde Ihre Frau ggf. zusätzliche Wartezeitmonate erwerben, die u. U. zu einem frühreren Altersrentenbeginn führen könnten.
Ob und wie die Ausführungen unter den Ziffern 1 bis 3 auf Ihre Frau zutreffen, kann jedoch ohne Kenntnis des Versicherungskontos Ihrer Frau nicht gesagt werden.
Sie sollte sich daher auf jeden Fall - wie ich Ihnen bereits geschrieben habe - bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.