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Experten-Antwort

450 Euro

von Mehr Einkommen31.10.2012 | 16:24
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Die Regierung hat beschlossen, dass ab nächstes Jahr 450 Euro für einen Minijob die Obergrenze ist. Zählt das auch für den Hinzuverdienst bei der Rente, oder bleibt dieser bei 400 Euro ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenze für die volle Altersrente und die volle Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ebenfalls von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss aber noch der Bundesrat zustimmen. Ganz sicher ist das ganze also noch nicht!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Bundesrat kann mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Dann wird das Gesetz an des Bundestag zurück verwiesen.

Auch wenn mit einem Einspruch nach dem derzeitigen Diskussionsstand wohl nicht zu rechnen ist, ist das Gesetz letztlich doch erst dann als "ganz sicher" zu bezeichnen, wenn der Bundesrat darüber abschließend beraten hat.

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4 Antworten

Rentenprüferam 31.10.2012 | 20:27
Selbst wenn die (anrechnungsfreie) Hinzuverdienstgrenze auch für EM-Rentner angehoben werden sollte, darf natürlich die tägliche Höchstarbeitszeit von UNTER drei Stunden nicht überschritten werden, da sonst keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt und meine Kollegen tätig werden müssen. Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst passen irgendwie überhaupt nicht so recht zusammen. Kein Wunder also, daß aufmerksame Nachbarn manchmal verständnislos mit dem Kopf schütteln! Frohes Schaffen!
Rentenprüferam 01.11.2012 | 15:00
Zitat von Johan anzeigenausblenden
Diese pauschale Antwort ist definitiv falsch! Sobald mindestens drei Stunden/täglich gearbeitet wird, liegt eindeutig KEINE volle Erwerbsminderung vor, was zu einer Reduzierung oder gar zum Wegfall der Rentenzahlung führen kann. Dass einige Rentenversicherungsträger manchmal auf nähere Überprüfungen bei "Minijobs" verzichten, ändert überhaupt nichts an der eindeutigen Rechtslage. Dass ausgerechnet ein "Experte" so eine folgenschwere Falschantwort gab, halte ich für nicht nachvollziehbar und unverantwortlich! MfG
Johanam 01.11.2012 | 12:32
ALTE MITTEILUNG VON 2009!!!!!!!!!!!!!! Vielleicht sollte die DRV mal ihre Meinungen SINKRONIESIEREN. Und sollten sie Taxi fahren und haben keinen Kunden dann sind das Bereitschaftszeiten, die bekommen viele bezahlt es sind, aber keine Arbeitszeiten. So Jetzt die alte EXPERTEN ANTWORT. 2009 von Experte/in Experten-Antwort RE: Erwerbsminderung und 400 Euro Job Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich.
DarkKnightRVam 02.11.2012 | 08:01
Irgendwie komisch..... Kann es sein, dass die Experten sich nicht ganz einig sind?? Antwort eines "Experten" vom 26.10.2012 zu diesem Thema: von Experte/in Experten-Antwort RE: Muß Bundesrat noch zustimmen.... Die Änderung zum 01.01.2013 kann durch den Bundesrat nicht mehr verhindert werden. Was ist denn nun?? Sicher 450 Euro oder noch nicht??
Deutsche Rentenversicherung
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