Die Hinzuverdienstgrenze für die volle Altersrente und die volle Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ebenfalls von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss aber noch der Bundesrat zustimmen. Ganz sicher ist das ganze also noch nicht!