bei voller EM darf man 450,00 € dazu verdienen ohne dass es Probleme oder Kürzungen gibt. Darf man das auch auf selbständige Basis? Z.B. durch Nachhilfe geben im Rahmen von bis zu 450,00 € ?
Vielen Dank
bei voller EM darf man 450,00 € dazu verdienen ohne dass es Probleme oder Kürzungen gibt. Darf man das auch auf selbständige Basis? Z.B. durch Nachhilfe geben im Rahmen von bis zu 450,00 € ?
Vielen Dank
Hallo Anna,
du darfst auch auf selbständiger Basis hinzuverdienen.
Maßgebend ist der steuerliche Gewinn.
Ein doppeltes Überschreiten 2 mal im Jahr, wie es bei einer abhängigen Beschäftigung möglich ist, gibt es bei einer selbständigen Tätigkeit aber nicht.
Auch das doppelte Überschreiten ist möglich. Das setzt aber den monatlichen Nachweis des Gewinns voraus. Ohne monatlichen Nachweis gilt: Jahresgewinn/Anzahl der gearbeiteten Monate = Einkommen
Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anmeldekosten für Gewerbe, Steuervorauszahlungen) kommen auf mich zu, wenn ich als Selbständiger arbeiten will?
Als Selbstständiger dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro (pro Monat), wie ausdrücklich in Ihrem Rentenbescheid erwähnt, auch in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist, wie „Lex“ bereits schrieb, das nach allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften zu versteuernde Einkommen (Gewinn). Der Hinzuverdienst wird monatlich betrachtet. Erfolgt die Gewinnermittlung nicht monatlich, sondern pauschal über das Kalenderjahr, ist eine doppelte Überschreitung nicht möglich (siehe Knut Rassmussen). Erzielen Sie im Vormonat Gewinn und erfolgt die Gewinnermittlung monatlich, ist eine doppelte Überschreitung grundsätzlich statthaft.
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