Hallo,
die freiberufliche Tätigkeit als Texter steht nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Minijob im Privathaushalt, wenn Sie abhängig beschäftigt und selbständig tätig sind.
Sobald Sie sich als Texter selbständig machen, haben Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung eine Mitteilungspflicht, da immer geprüft werden muss, ob Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind. Es gibt verschiedene selbständige Berufe, die Pflichtbeiträge in unser Rentensystem entrichten müssen, bsw. Selbständige für einen Hauptauftraggeber. Sollte die Selbständigkeit geringfügig sein (also die Einkünfte unter 450,- Euro mtl.), dann besteht Versicherungsfreiheit – es müssen also ebenfalls keine Beiträge gezahlt werden.
Das notwendige Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0023.html
Die Erläuterungen können Sie hier runter laden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0024.html