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Experten-Antwort

450€ Job

von Kapu07.12.2018 | 16:49
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Guten Tag Ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Auf was muss ich genau achten ? Lieben Gruß

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Tätigkeit dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen.

Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Kalenderjahr.

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Rentenversicherungsträger vor Aufnahme einer Beschäftigung hiervon in Kenntnis zu setzen.

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6 Antworten

Schadeam 07.12.2018 | 17:11
Sie müssen beachten dass Sie täglich nur noch unter 3 Stunden arbeiten können, die 450 € grenze einhalten und die Aufnahme des Jobs der DRV anzeigen müssen. Mehr eigentlich nicht.
Kapuam 07.12.2018 | 18:11
Ich habe gedacht bei der flexi Rente ist das anders
Winnieam 07.12.2018 | 19:24
Herzlichen Glückwunsch zum Frührentner. Es gibt nichts zu beachten. Nur die Füße still halten. Grüße
W*lfgangam 07.12.2018 | 20:00
Hallo Kapu, darauf achten müssen Sie - nachdenken Sie JETZT ENDLICH die Mitteilungspflichten im Rentenbescheid noch mal nachgelesen haben/"was muss ich tun, wenn ich eine Beschäftigung aufnehme!" - das SIE ihrer DRV eine entsprechende Mitteilung zur Beschäftigungsaufnahme auch machen. Die 450 EUR Hinzuverdienst sind nicht das Problem, sondern eher die Aufnahme einer Beschäftigung. Eher auch nicht, da bei einem Minijob grundsätzlich von einer 'schädlichen' Arbeitsaufnahme/der kann plötzlich wieder mind. 3 Std. tgl. einer Beschäftigung des allg. Arbeitsmarktes nachgehen, _nicht_ ausgegangen wird. Besser, Sie melden die Beschäftigungsaufnahme der DRV mit Arbeitsinhalt /Std.-Zahl pro Woche/an welchen Tagen /erwartetem Verdienst ...dann werden Sie eine 'Zusage' erhalten: 'Mach mal, ist nicht von Bedeutung für die Rente'. Gruß w.
Kapuam 08.12.2018 | 12:24
Hallo Erstmal Danke für die Antworten. Ich habe meinen Rentenbescheid heute morgen rausgekramt und da steht nur das ich nicht über 6300€ im Jahr kommen darf. Sonst nichts.
Schadeam 08.12.2018 | 14:10
Ja seit Flexi gelten die 6300 im Jahr. Theoretisch könnten Sie also 5 Wochen im Jahr arbeiten, 6300 verdienen und "zuverdiensttechnisch" ist alles gut. Aber in dieser Zeit hätten Sie doch eindrucksvoll bewiesen dass Sie bei einem Verdienst von 6300 € in 5 Wochen nicht ganz so erwerbsgemindert sein können wie Sie das in Ihrem Antrag angegeben haben. In seiner Gier nach maximalem Verdienst sollte der Erwerbsgeminderte nicht aus den Augen verlieren, dass er nur "unter 3 Stunden täglich" arbeiten kann. Aber vielleicht sind Sie ja das Genie, dass seine Dienste für 300 € pro Stunde verkaufen kann - dann brauchen Sie im Jahr nur 21 Stunden arbeiten um die 6300 € zu erreichen.......
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