Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

45er Regelung

von Frechheit13.10.2011 | 11:50
3007 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Stimmt es, dass Umschulungen vom Arbeitsamt nicht, aber Umschulungen durch BG und DRV/LVA auf die 45er Regelung angerechnet werden? Dies wurde mir per Servicetelefon so mitgeteilt. Da fühle ich micht glatt verschaukelt, denn ich habe den Meister über das Arbeitsamt bezahlt bekommen und diese blieben per Bescheid aus der 45er Berechnung aussen vor. Kann ja nicht wahr sein???!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn während der „Umschulungen“ Pflichtbeiträge von einem Träger gezahlt wurden, zählen diese Zeiten zu den 45 Jahren. Nur Anrechnungszeiten nicht!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

DarkKnight RVam 13.10.2011 | 14:15
Hallo Frechheit, nur Pflichtbeitragszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder der damaligen Arbeitslosenhilfe zählen bei der Wartezeit 45 Jahre nicht mit. Sie sollten aufpassen, ob die Zeiten der Umschulung berücksichtigt werden. Im Versicherungskonto ist nämlich nur eine Pflichtbeitragszeit der Agentur für Arbeit/des Arbeitsamtes gespeichert.
Feliam 13.10.2011 | 14:23
Ein bisschen differenzierter darf man das ganze schon betrachten. Bei der Zählung der 45 Jahre sind ausdrücklich Pflichtbeiträge ausgenommen, die aufgrund des Bezuges von Alogeld oder -hilfe gezahlt worden sind. Daher vielleicht die falsche Auskunft am Servicetelefon. Mitgezählt werden allerdings Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Ein-gliederungsgeld und Eingliederungshilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung. Irgendwas davon haben Sie sicher während der Meisterausbildung bekommen. Also ganz umsonst aufgeregt.
Frechheitam 13.10.2011 | 14:49
Im Versicherungsverlauf steht nur "AFG-Zeiten der Arbeitslosigkeit"; nix von Unterhaltsgeld.
Feliam 13.10.2011 | 15:09
Also, Augen auf bei der Kontenklärung und ganz schnell Nachweise über die Zeit der Ausbildung einreichen, damit die Daten richtig gespeichert werden können.
-_-am 14.10.2011 | 04:23
Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Eingliederungsgeld und Eingliederungshilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung müssen durch die Sachbearbeitungen im Rentenversicherungskonto intern ggf. manuell durch einen besonderen Schlüssel individuell gekennzeichnet werden. Anderenfalls werden derartige Zeiten, wie Zeiten der Arbeitslosigkeit, bei der maschinellen Berechnung n i c h t berücksichtigt. Wenn die Zeit in der Summe der berücksichtigungsfähigen Zeiten nicht enthalten ist, fehlt in Ihrem Versicherungskonto diese interne Kennzeichnung des betreffenden Zeitraums. Ich bezweifle allerdings, dass in den Sachbearbeitungen oder gar bei den Beratern der Auskunfts- und Beratungsstellen über diese schlüsseltechnische Besonderheit verbreitet Kenntnis herrscht. Sie müssen dann ggf. mit Nachdruck darauf bestehen, dass diese Zeiten in die Berechnung der 45 Jahre auch tatsächlich mit einbezogen werden.
Tzzzam 14.10.2011 | 13:29
Wirklich eine bodenlose Unverschämtheit, das Beiträge von denen Sie nicht mal einen Cent selber gezahlt haben, nicht angerechnet werden sollen. Armes Deutschland. Da hat man Ihnen alles finanziert, und jetzt sollen diese Beiträge nicht für die 45 Jahre zählen. Da haben die bösen Politiker doch tatsächlich eine Rente für Menschen eingeführt, die 45 Jahre gearbeitat haben, und sich nicht von einer zur nächsten Umschulung gerettet haben. Wer 45 Jahre arbeitet ist doch wirklich völlig bescheuert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026