Hallo alois,
nach der geschilderten Sachlage werden Sie die Bedingungen für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren voraussichtlich erfüllen können, sofern Sie z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I bis zum 63. Lebensjahr beziehen.
Ob und inwieweit die Krankenkasse Sie bei länger andauernder Krankheit auffordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, können wir jedoch nicht vorhersehen.