Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

§48SGB IX

von pluri03.07.2009 | 20:54
1068 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Frage Wird bei krankheitsbedingtem Abbruch einer Ausbildung das Ü-Geld während einer Umschulung bei Erreichen des fiktiven Ausbildungsendes dem Tarif angepasst? Das Ü-Geld aus dem Ausbildungsgehalt ist extrem niedrig und meines Erachtens dann nicht mehr in Ordnung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Aussage, dass die Ausbildung krankheitsbedingt abgebrochen wurde, jedoch das fiktive Ausbildungsende erreicht wurde, verstehe ich nicht so ganz.

Meinen Sie damit, dass die Ausbildung verlängert bzw. die Prüfung weiter in die Zukunft verschoben wurde, Sie jedoch das ursprünglich vorgesehene Ausbildungsende erreicht hatten, bevor Sie arbeitsunfähig erkrankten?

Grundsätzlich kann ich daher sagen, dass das Übergangsgeld bis zur Beendigung der Ausbildung gezahlt wird (bei Krankheit analog der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 42 Tagen), die Übergangsgeld jedoch mit dem Datum des Abbruchs der Ausbildung/Umschulung ebenso vorzeitig endet.

Bezüglich der Anpassung nach einem Jahr verweise ich auf den Vorbeitrag und auch weiterhin darauf, dass Sie sich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zur Klärung des Anspruches und dessen Höhe mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen mögen.

1 Antworten

Nixam 04.07.2009 | 12:13
Die Einstufung des auszuwählenden Tarifentgeltes ist Sache des zuständigen Sachgebietsleiters Ihrer Abteilung, in der Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bearbeitet wird/Ihre Umschulungsbewilligung erfolgte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Einschätzung zu geben vermag, ob das Tarifentgelt bei Ihnen - wie auch immer - angepasst wird. Das Aussuchen des richtigen Tarifentgeltes erfordert manchmal, dass Sie sich mit dem Sachgebietsleiter der Arbeitsgruppe in Verbindung setzen und dieses mit ihm "persönlich ausfechten", da es immer sehr schwierig ist, jemanden richtig einzustufen, wenn er meint, ein zu niedriges Tarifentgelt wäre festgesetzt worden. Ausserdem ist Ihre Frage schwer zu verstehen: "...bei Erreichen des fiktiven Ausbildungsendes...." = Was meinen Sie damit? Haben Sie eine Berufsaubildung abgebrochen, dann gilt es, festzustellen, als was Sie anschliessend gearbeitet haben....und wieviele Jahre Sie diese Tätigkeit ausgeübt haben, um Sie vom Sachgebietsleiter Ihrer Abteilung, richtig beim Tarifentgelt einzustufen. Wie gesagt: Individuelle Sache= Rufen Sie Ihren Sachgebietsleiter an und erklären Sie sich ihm gegenüber, welches Tätigkeitsfeld Sie ausgeübt haben, um Sie ordnungsgemäss beim Tarifentgelt einzustufen. Übrigens: Das Übergangsgeld wird immer 1 Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums nach dem letzten Rentenanpassungsprozentsatz angehoben, so dass ab dem Folgemonat das dynamisierte Übergangsgeld gezahlt wird. Wichtig für Sie ist die ursprüngliche Einstufung. Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026