Hallo Reiterberger,
auch ich habe die Information zu den von Ihnen genannten Strafzinsen den Medien entnommen. Diese stellen zwar durchaus eine Belastung für die gesetzliche Rentenversicherung dar, sind aber kein Grund zur Panikmache. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass diese direkte Auswirkungen auf einzelne Rentenbezieher in Form von Rentenkürzungen haben. Hierfür gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage.