Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu meiner Person: männlich, Bj.62, GDB50%, 40Dienstjahre Bayer AG, mein Regelrentenbeginn wäre ohne alledem mit 66/8.
1.)Wann wäre mein frühest möglicher mit Abschlägen versehender Rentenbeginn?
2.)Wenn ich aus einer langwierigen Erkrankung heraus (über78Wo.)in die Nahtlosigkeitsüberführung ALG rutsche und diese ebenfalls nach 24 Monaten enden würde, ab wann wäre es möglich Rente zu beantragen?
3.)Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist während dem ALG Bezug Zuzahlungen privater Natur zu tätigen, um diese als Zähljahre zu zählen.
4.)In wieweit zählt ein Anspruch einer im Besitz befindlichen über Bayer abgeschlossene Penka bei? Zahlt diese dann bei Verrentung - alternativ nach beendigung etwaiger anderer Bezüge- ab 60 als Überbrückung bis zur Regelrente?
Mit freundlichen Grüßen
Paule