Hallo Kurzfristige Beschäftigung,
da es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt, können wir zum Steuerrecht oder zum Recht der anderen Zweige der Sozialversicherung keine Stellungnahme abgeben.
Nachdem uns die Details Ihres Sachverhalts nicht genau bekannt sind, können wir aber auch nicht beurteilen, ob bei Ihnen Berufsmäßigkeit vorliegt und in der Folge Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung besteht.
Über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Sie sollten sich daher mit Ihren Fragen zum Sozialversicherungsrecht an Ihre Krankenkasse wenden.
Fragen zum Steuerrecht klären Sie bitte in einem entsprechenden Forum oder mit Ihrem Steuerberater.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung