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Experten-Antwort

5 Monatige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Robert.K29.07.2015 | 17:17
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Guten Tag, Ich nehme ab August bis Ende Dezember 2015 (5 Monate) in einer beruflichen Integrationsmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Teil . Die DRV ist der Maßnahmenträger. In dieser Zeit wird versucht mihilfe einer Gemeinnützigen Einrichtung ( die durch die DRV bevollmächtigt ist diese Maßnahme zu durchführen) das ich über Praktikumsplätze an einem gesundheitlich angemessenem neuen Job komme. Eine 6 wöchige Vormaßnahme hat schon stattgefunden. Es sieht aber düster aus da viele Firmen die angeschrieben worden sind nur absagen erteilen oder nur Firmen die die Praktikanten als willkommene kostenlose Aushilfskräfte sehen und nach dem Praktikum kein Interesse daran haben jemanden fest anzustellen. Was passiert mit mir wenn ich nach Ablauf der 5 Monate keine Festanstellung habe? Kann mir jemand bitte etwas dazu sagen. Vielen Dank im voraus

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von =//= und von KSC stimme ich zu.

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8 Antworten

=//=am 29.07.2015 | 17:39
Da die Maßnahme erst im August beginnt, warten Sie doch bitte ab, was bei der beruflichen Integrationsmaßnahme herauskommt und machen Sie sich nicht schon vorher verrückt. Es ist schon so, dass viele Firmen die Praktikanten als billige oder kostenlose Arbeitskräfte sehen. Aber aus der Erfahrung heraus gibt es auch genügend Andere. Wenn Sie ein Praktikum erfolgreich beenden, sich gut anstellen, fleißig und zuverlässig sind, wird sich auch ein Arbeitgeber finden, der Ihnen einen festen Job gibt. Die oben Genannten sind die wichtigsten Eigenschaften, die Sie mitbringen müssen. Wenn Sie schon vorher so pessimistisch an die ganze Sache herangehen, kann nichts daraus werden. Viel Erfolg!
KSCam 29.07.2015 | 18:07
......und wenn sei nach Ende der Maßnahme keinen Job haben, sind Sie wieder arbeitslos, müssen versuchen früher oder später eine Arbeit zu finden und erhalten , ALG 1 oder Alg 2, oder....auf jeden Fall sind Sie auch nicht schlechter dran, wie wenn Sie keine Maßnahme machen würden. Allerdings ist es auch nicht Aufgabe der DRV Ihnen einen Job zu organisieren - diese Verantwortlichkeit liegt bei Ihnen, bzw. den Mitarbeitern der Arbeitsämter oder des Jobcenters.....
Herr Z.am 29.07.2015 | 18:47
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2089… 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
KSCam 29.07.2015 | 19:30
Dieser geniale Beitrag unseres allzeit geschätzten genialen Herrn Z, wird Robert.K nun wirklich so richtig weiterhelfen.
W*lfgangam 29.07.2015 | 21:18
...immerhin, C&P (Copy&Paste) beherrscht er perfekt, dürfte aber nicht näherungsweise einem Ausbildungsberuf gleichwertig sein - vielleicht J&K fällt mir da ein (Jammern&Kassieren) so als 1/2-stündige Anlerntätigkeit ;-) Gruß w.
arniam 29.07.2015 | 23:00
tja leider ist die nackte wahrheit immer schmerzlich. wer noch nie in dieser lohnabwärtsspirale war kann sich nicht vorstellen wie dass so ist wenn man schön hingehalten wird. verdienen können dabei nur die maßnahmeträger aber in arbeit von der man auch würdig leben kann vermitteln diese natürlich nicht. warum auch, je mehr arbeitslose desteo höher der gewinn für die maßnahmeträger.
Robert.Kam 30.07.2015 | 07:33
Guten Morgen, vielen Dank für all die Informationen und Beiträge. @ =//= Sie haben vollkommen Recht, werde Ihre Ratschläge beherzigen. Selbst ist der Mann... Wünsche allen einen erfolgreichen Tag. Viele Grüße
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