Für Zusagen, die nach dem 31.12.2000 erteilt wurden, behält der Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft, wenn die Zusage bei Ausscheiden bereits 5 Jahre bestanden und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Alles weitere hierzu unter folgendem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverfallbarkeit. Vorsichtshalber aber doch bei der zuständigen Kasse nachfragen.