Die DRV Bund kann sich durch einen geringeren Aufwand als der Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen, da sie bei Aufnahme einer Beschäftigung durch die Meldung des Arbeitgebers systemgestützt unterrichtet wird.
Ein neuer ärztlicher Befundbericht kann nur verlangt werden, wenn den ein medizinischer Sachverständiger begründet für erforderlich hält. Der Sachbearbeitung fehlen dafür die erforderlichen medizinischen Kenntnisse. Eine willkürliche Anforderung ist durch gesetzliche Bestimmungen nicht gedeckt.
Meiner Auffassung nach ist die regelmäßige willkürliche Anforderung sogenannter Selbstauskünfte durch gesetzliche Bestimmungen ebenfalls nicht gedeckt.
Zumindest sind die Ergebnisse solcher Ermittlungen dersart substanzlos, dass es Rentenversicherungsträger gibt, die vernünftigerweise auf diesen Unsinn seit Jahrzehnten verzichten und nur noch in sehr wenigen Einzelfällen und bei entsprechenden Anhaltpunkten "nachprüfen". Dagegen ist auch nichts einzuwenden.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 SGB I bestehen nicht, soweit
1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
Warum die DRV Bund noch immer anders verfährt, fragen Sie besser dort nach. Mit Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Einsparungen durch die "Aufdeckung" unberechtigten Leistungsbezuges dürften durch den bei der DRV Bund getriebenen Aufwand bei Weitem überschritten werden. Solche alten Zöpfe werden aber vermutlich erst abgeschnitten, wenn "BLÖD" in großen Buchstaben darüber berichtet hat.