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Experten-Antwort

50% Berufsunfähigkeit

von Inti04.02.2020 | 15:08
73 Ansichten
11 Antworten

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Entspricht eine teilweise Erwerbsminderungsrente einer 50% Berufsunfähigkeit?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2020 | 10:39

Hallo Inti,

zwar gibt es auch eine „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“, allerdings lassen sich von Ihnen genannten Begriffe nicht gleichsetzen. Ausführliche Infor­mationen zu den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sowie Erläuterungen zu den Begriffen volle/teilweise Er­werbsminderung und Berufsunfähigkeit finden Sie in der folgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=8

10 Antworten

Halloam 04.02.2020 | 15:43
Nein.
Die Wartendeam 04.02.2020 | 21:56
Wäre schön, wenn sich das verbinden ließe. Ich bin nun seit 2018 50% berufsunfähig über eine private Versicherung, für eine teilweise Erwerbsminderungsrente kämpfe ich noch.
Intiam 05.02.2020 | 11:09
Hallo, meine Frage zielte schon darauf ab, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser 50% Klausel zahlt bei einer teiweisen Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Ob das gleich 50% entspricht.
Intiam 05.02.2020 | 11:10
Warum nicht?
Bahnhofam 05.02.2020 | 12:23
Nein.
Warum nicht?
Weil beide Versicherungen unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen/Spielregeln für eine Zahlung bei Berufsunfähigkeiten haben. Das ist nicht miteinander Vergleichbar.
Benam 05.02.2020 | 12:28
Berufs- oder erwerbsunfähig: 2 Begriffe, 2 Definitionen. Berufsunfähigkeit trifft grundsätzlich zu, wenn eine Person in Ihrem bisheri­gen Beruf voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr arbeiten kann. Sowohl eine vorübergehende Erkrankung, beispielsweise durch einen Unfall, als auch eine dauerhafte Krankheit können Gründe für Berufsunfähigkeit sein. Personen, die berufsunfähig sind, werden entgegen der gängigen Meinung aber nicht automatisch erwerbsunfähig. Beschäftigte gelten nur dann als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können. Dabei ist es unerheblich, ob sie eventuell auch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Zum Beispiel: Ein Bäcker, der gegen Mehl allergisch wird, kann zwar seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben - und gilt somit als berufsunfähig -, theoretisch kann er aber in einen anderen Job wechseln. https://www.nuernberger.de/ratgeber/beruf/berufsunfaehigkeit-ode…
Die Wartendeam 05.02.2020 | 12:51
Tipps habe ich leider nicht. Berufsunfähig konnte mich mein Facharzt beurteilen, nachdem ich absehbar länger als 6 Monate krank war (wenn auch nicht ohne viiiel Schreiben, Attest usw.) Jetzt bei der RV ist mein Antrag bereits seit 01/2019 in Bearbeitung. Da können meine Fachärzte meinen, wie sie wollen.
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