Hallo Martha,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten die
1. bei Beginn der Rente schwerbehindert sind (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent) und
2. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man mit Jahrgang 1954 ab 60 Jahren und 8 Monaten mit Abschlägen und ohne Abschläge mit 63 Jahren und 8 Monaten diese Altersrente beziehen.