Eine Antrag auf nur eine teilweise EM-Rente gibt es nicht. Ihre Freundin hat den EM-Antrag offensichtlich uninformiert und unter völlig falschen Vorstellungen gestellt. Und was ihre Absicht und ihr Ziel war spielt für die Entscheidung dazu keine Rolle. Die EM-Rente ist nunmal kein " Wunschkonzert " , wo man sich die EM-Rente ( teilw. oder volle ) aussuchen kann. Welche Rente dann letztlich zuerkannt wird entscheidet nur der med. Dienst der Rentenversicherung nach umfangreichen med. Ermittlungen.
Ihre Aussage das, "sie möchte ja noch arbeiten kann nur nicht Vollzeit " und " da sie ihren Nebenjob aus gesundheitlichen Gründen im letzten Jahr aufgeben musste " wiedersprechen sich. Also was denn nun ? Selbst den Nebenjob schafft Sie zumindest derzeit nicht mehr. In dem Fall ist doch gerade die volle EM-Rente eine gewisse finanzielle Absicherung und auch eine korrekte Entscheidung der RV. Andere kämpfen genau darum ...
Außerdem kann ihre Freundin doch auch bei einer vollen EM-Rente weiter arbeiten. Dem steht doich überhaupt nichts im Wege. Entweder rentenunschädlich in einem 400€ Job oder Sie verdient mehr, dann wird die volle EM-Rente entsprechend gekürzt. Im Rentenbescheid stehen doch die genauen Hinzuverdienstgrenzen und wie sich ein Überschreiten auf die Rentenhöhe auswirkt. Erst einmal wird also nur der Verdienst mit der Rente verrechnet und sonst passiert nichts weiter.
Sollte Sie natürlich dann regelmässig die bei einer vollen EM-Rente nur erlaubten Arbeitsstunden von 3 Stunden täglich überschreiten und die RV erfährt z.b. durch eine Arbeitgeberanfrage dann davon ( ihre Freundin muss aber die Arbeitsaufnahme selbst sofort melden ! ) , KÖNNTE die RV eine erneute Prüfung der EM ansetzen, in derem Ergebnis dann die volle in einer teilweise EM-Rente herabgesetzt werden KÖNNTE. Ihr Freundin könnte mit dem Überschreiten der 3 Stunden Regelung dann " beweisen " , das Sie eben nicht voll EM ist. Und das ist ja das was Sie will...
Dann hätte ihre Freundin auf diesem " Umweg " ihr Ziel der teilw. EM-Rente dann doch noch erreicht. Es besteht bei so einer " Aktion " natürlich auch immer das Risiko, das die EM-Rente dann ganz entzogen wird. Denn wer 5 Stunden täglich arbeiten kann, kann womöglich auch wieder 6 und mehr Stunden arbeiten und dann wäre die Rente ganz weg. Spätestens bemi nächsten EM-Verlängerungsantrag würde das dann ein Thema werden.
Eine befristete EM-Rente beginnt immer erst ab dem 7. Monat nach Eintriit der EM. Den Zeitpunkt des Eintritts der EM bestimmt ebenfalls nur der med. Dienst der RV nach rein med. Gesichtspunkten. Das kann jeder xbeliebige Tag sein ( z.b. 1. Tag der AU, Tag einer Operation, Rehaantritts- oder Rehaentlasstag etc. pp ). Darauf hat der Antragsteller selbst keinen Einfluss. Widerpruch dagegen einzulegen ist selten von Erfolg gekrönt. Ausserdem hat ja jeder in der Zwischenzeit ( also bis die Rentenzahlung dann einsetzt ) Krankengeld oder ALG I bekommen sodass keine finanzielle Lücke entstanden ist.