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Experten-Antwort

51 SGB

von Schneeflocke26.11.2016 | 18:54
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4 Antworten

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Hallo, meine Reha wurde wegen fehlender Besserung abgelehnt. Die Krankenkasse will, dass ich bis zum 5.12.16 einen Rentenantrag stelle. Ab Januar arbeite ich wieder bei meinem Arbeitgeber. Muss ich die Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung mitteilen oder darf ich das nicht, weil die Krankenkasse mich zum Rentenantrag aufgefordert hat. Muss ich die Krankenkasse hiervon informieren? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schneeflocke,

wenn Sie eigentlich der Meinung sind, dass sich die Erwerbsfähigkeit wieder bessern könnte und daher der Reha-Antrag aus Ihrer Sicht zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie natürlich dagegen Widerspruch einlegen. Das Verwaltungsverfahren zum Reha-Antrag wäre dann noch nicht angeschlossen und aus meiner Sicht würden Sie damit Ihren Mitwirkungspflichten ggü. der Krankenkasse weiterhin nachkommen. Um Nachteile bei der Krankengeldzahlung zu vermeiden, würde ich Ihnen aber empfehlen, auch dazu das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, genauso wie zu der Frage, ob sich durch die geplante Arbeitsaufnahme ab Januar nicht der Rentenantrag erübrigt. Letztlich ist das eine Entscheidung der Krankenkasse...

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3 Antworten

W*lfgangam 26.11.2016 | 19:24
Hallo Schneeflocke, fragen Sie ihre KK, ob die wirklich auf einer formellen Rentenantragstellung besteht, wenn Sie Ihre aktive Beschäftigung ab Januar fortsetzen wollen und damit sowieso keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Zur Not lassen Sie sich für einen Rentenantrag bei der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt registrieren und legen der KK das erst mal vor. Bei Beschäftigungsaufnahme canceln Sie den Rententermin ...auch das sollte mit der KK vorher abgesprochen sein, denn der KK geht es um rückwirkende Erstattungen wg. Krankengeld gegenüber der DRV bei etwaigem EM-Rentenanspruch. Auch die Wiederaufnahmen der Beschäftigung ist noch keine grundsätzliche Annahme dafür, dass eine Erwerbsminderung nicht vorliegt. > Muss ich die Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung mitteilen Nein. Nebenbei, der § 51 SGB 5 beinhaltet nur die Aufforderung zur Reha-Antragstellung, nicht Rentenantrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html Gruß w.
Schneeflockeam 27.11.2016 | 23:31
Hallo Wolfgang, wenn ich Alles richtig verstanden habe, muss ich den Rentenantrag aber trotzdem stellen, um nicht wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Krankengeld gestrichen zu bekommen, richtig? Um meine Pflichten zu erfüllen habe ich Online einen Beratungstermin gebucht und angegeben, dass auch über einen Rentenantrag gesprochen werden soll. Reicht das oder hätte ich Rentenantragstellung ankreuzen sollen und Beratung? Zur Info, die Kasse hat mich aufgefordert, die Antragsunterlagen an die Rentenversicherung zu schicken. Kann ich eigentlich ohne Rücksprache mit der Kasse zu halten Widerspruch gegen die Rehaablehnung einlegen? Gruß
Schneeflockeam 27.11.2016 | 23:30
Hallo Wolfgang, wenn ich Alles richtig verstanden habe, muss ich den Rentenantrag aber trotzdem stellen, um nicht wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Krankengeld gestrichen zu bekommen, richtig? Um meine Pflichten zu erfüllen habe ich Online einen Beratungstermin gebucht und angegeben, dass auch über einen Rentenantrag gesprochen werden soll. Reicht das oder hätte ich Rentenantragstellung ankreuzen sollen und Beratung? Zur Info, die Kasse hat mich aufgefordert, die Antragsunterlagen an die Rentenversicherung zu schicken. Kann ich eigentlich ohne Rücksprache mit der Kasse zu halten Widerspruch gegen die Rehaablehnung einlegen? Gruß
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