Hallo Otto,
bei der DRV können Sie entweder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder auf Leistungen zur Teilhabe stellen. Ob Ihre Erkrankungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung ausreichen, kann von uns nicht beurteilt werden. Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, Anspruch auf volle Erwerbsminderung, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können. Das Angebot an Leistungen zur Teilhabe ist vielfältig. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich dort ausführlich beraten.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung