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Experten-Antwort

56 und Haus weg ?

von Otto22.12.2020 | 09:39
171 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich arbeite seit 39 Jahren ununterbrochen im Tief- und Straßenbau als Arbeiter. Da mein Chef vor kurzem gestorben ist, löst die Frau die Firma auf und ich bin zum 31.12.2020 gekündigt. Die meisten Kollegen, weil viel jünger, haben schon einen neuen Job gefunden. Beim Arbeitsamt sagte die Mitarbeiterin mir, das mir zunächst 18 Monate Arbeitslosengeld zustehen. Außerdem werden mir Kurse zur Seite gestellt, wo ich lerne, mich richtig zu bewerben. Große Chancen einen Arbeitsplatz zu finden habe ich nicht, habe schon viele Absagen bekommen. Läuft das Arbeitslosengeld aus, lande ich in ALG2. Hier kann es aber sein, das ich mein Haus erst verwerten muss, weil es einfach zu groß ist meinte die Mitarbeiterin. Wir haben 4 Kinder großgezogen und da habe ich damals etwas größer bauen müssen. Jetzt sind die Kinder außer Haus, und wenn ich keinen Job finde ist unser Haus weg ???? Meine Frau ist zeitlebens Hausfrau und Mutter gewesen und inzwischen 58 Jahre alt. Die Mitarbeiterin des Amtes meinte, ich soll es über den Weg der DRV probieren, da ich durch die lange körperliche Arbeit Probleme mit den Gelenken habe. Mein Facharzt sagte, es sei durch die schwere Arbeit über Jahre, ganz normaler Verschleiss. So, jetzt hab ich mich wie empfohlen, an die DRV gewendet. Hat jemand von den Experten eine Idee ? Vielen Dank Otto

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto,

bei der DRV können Sie entweder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder auf Leistungen zur Teilhabe stellen. Ob Ihre Erkrankungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung ausreichen, kann von uns nicht beurteilt werden. Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, Anspruch auf volle Erwerbsminderung, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können. Das Angebot an Leistungen zur Teilhabe ist vielfältig. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich dort ausführlich beraten.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Frankam 22.12.2020 | 10:18
Ja, so läuft das leider. Das Zauberwort heißt angemessen und die Richtwerte sind definiert. Auf dem Lande sind diese etwas höher als in der Stadt, aber unterm Strich ist zu groß eben zu groß. 90 qm WF können Sie zu zweit haben. Das ist für viele utopisch, denn fast jeder hat Kinder, die irgendwann aus dem Haus sind. Zudem ist die Baugröße Minimum vorgeschrieben und diese ist größer als das dann später erlaubte. Außerdem wurde seinerzeit propagiert schafft euch Wohneigentum als Altersvorsorge. Was können Sie tun? Vielleicht untervermieten. Oder aber versuchen Kosten zu senken. Selbst wenn Ihr Haus zu groß ist, aber vom Unterhalt her trotzdem günstiger ist wie eine Wohnung, dann ist die Größe nicht mehr das maßgebende allein. Vielleicht klappt es ja doch noch mit einer Arbeit, dass wäre natürlich das beste.
Rutham 22.12.2020 | 12:42
"Ob Ihr Wohneigentum angemessen ist und Ihrem Hartz IV-Anspruch folglich nichts entgegensteht, prüft das Jobcenter im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung. Auch wenn das Haus oder die Eigentumswohnung die Angemessenheitskriterien nicht erfüllen, müssen Sie die Immobilie jedoch nicht in jedem Fall verkaufen. Oft reicht die Untervermietung von einem oder mehreren Räumen aus, um wieder in den für Hartz IV angemessen Bereich zu gelangen. Bei zu großen Grundstücksflächen ist eventuell ein Teilverkauf zu prüfen. Wenn die Möglichkeit zur Untervermietung und/oder zu einer Grundstücksteilung nicht besteht, kann es dazu kommen, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen müssen. Da es in der Regel nicht möglich ist, eine Immobilie umgehend zu verkaufen, können Sie bis zum Verkauf Hartz IV als Darlehen erhalten. Ein solches Darlehen wird durch das Jobcenter vergeben, seine Tilgung erfolgt zunächst aus den laufenden Hartz-IV-Bezügen. Ab dem Termin der Auszahlung werden als monatliche Rate zehn Prozent des Regelbedarfes fällig. Allerdings spielen in der Angemessenheitsprüfung neben Wohnfläche und Grundstücksgröße noch einige andere Faktoren eine Rolle. Der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung darf nicht unwirtschaftlich sein. Zur Beurteilung seiner Zumutbarkeit werden die folgenden Punkte herangezogen: Wie ist die Perspektive des Leistungsbezuges? Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer, seinen Lebensunterhalt in Zukunft wieder selbst zu bestreiten? Wie groß ist der Zeitraum zwischen dem Erwerb der Immobilie und dem Hartz-IV-Bezug? Bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung, die Sie schon lange besitzen und die vielleicht schon fast abbezahlt ist, haben Sie bessere Chancen, Ihr Wohneigentum UND Ihren Hartz-IV-Bezug zu verhalten? In welchem Zustand befindet sich die Immobilie? Welcher Erhaltungsaufwand ist künftig zu erwarten? Gibt es persönliche Härtefallkriterien, die einem Verkauf entgegenstehen?" Quelle: hartz4widerspruch
Paulam 22.12.2020 | 11:26
Erst mal würde ich dir raten, einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen. Solltest du 50 grad bekommen, kannst du 2 Jahre vorher in Rente. Zum zweiten würde ich eine Reha beantragen, da wird zunächst auch dein Gesundheitszustand beurteilt und dann hast du dort Sozialarbeiter zur Hand, die mit dir deine Zukunft planen
Ottoam 22.12.2020 | 13:21
Danke für alle Anregungen. Ich werde vielleicht den Weg über eine Reha erst mal probieren. Mit einem Schwerbehindertenausweis kann ich mir vorstellen, gar nicht mehr in Beschäftigung zu kommen. Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit, Otto
Peteram 22.12.2020 | 13:34
zum Einlesen über die Feiertage bezüglich Reha https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… vielleicht auch interessant, falls nicht schon bekannt https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ wünsche Ihnen alles Gute Gruß, Peter
Knufenmichelam 22.12.2020 | 14:41
Sie sind nicht verpflichtet dem Arbeitgeber den SB-Ausweis vorzulegen. Und daran denken, eine EM-Rente ist mit Lebenslangen Abschlägen behaftet.
Karlaam 22.12.2020 | 14:42
Dir steht natürlich auch im Krankheitsfalle, was bei deiner 39jährigen Tätigkeit wahrscheinlich ist auch noch 78 Wochen Krankengeld zu, nur mal so zur Info. Auch wenn du alg1 beziehst zahlt die afa 6 wochen weiter danach die KK das KG. Die wird dann versuchen dich zur Reha zu bringen da ev. dann eine Erwerbsminderung bei rauskommen könnte. Und wenn keine Erwerbsminderung rauskommt, dann hast du ja weiter Krankengeldanspruch falls die 78 Wochen dann nicht schon um sind,und den Anspruch auf alg1 der ja dann wieder weiter besteht nach Krankengeld, solange noch Alg1 besteht. Also nicht verzagen lass dich beraten über deinen Arzt oder mal Beratung einens RA für Sozialrecht. Ich wünsche dir trotzdem frohe Weihnachten denke daran es gibt immer einen weg.
Biniam 22.12.2020 | 17:37
Zitat: "...Außerdem werden mir Kurse zur Seite gestellt, wo ich lerne, mich richtig zu bewerben. Große Chancen einen Arbeitsplatz zu finden habe ich nicht, habe schon viele Absagen bekommen. .." Aber woher wollen Sie denn wissen, dass Sie nach dieser super Schulung keine große Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz haben? Vielleicht finden Sie zur Not eine Teilzeitstelle und Ihre Frau einen Minijob - also bevor man sich beim Jobcenter "nackig" macht. Guter Rat ist teuer, so heißt es immer. Und das stimmt! Sie sollte etwas Geld investieren und einen pfiffigen Anwalt befragen. Es gibt diverse Möglichkeiten z.B. für ältere/alte Hausbesitzer. Haben Ihre Kinder an diesem "Familiennest" überhaupt gesteigertes Interesse? Ich meine, wollen die später mal darin leben? Wenn nämlich nicht, sollten Sie verkaufen und sich und Gattin im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf eintragen lassen oder sie "verrenten" (Leibrente) Ihre Immobilie. Da können Sie vom Erlös noch viele schöne Jahre leben. Ansonsten so, wie Karla schreibt. Gruß Bini
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