Hallo,
ich wollte mal fragen, was in meinem Fall besser ist, (ich bin 59). Die 58-er Regelung oder § 125 Nahtlosigkeitsregel. Oder geht beides ?? Nach 18 Monaten Krankheit werde ich Ende März von der Krankenkasse ausgesteuert und soll nächste Woche zur Agentur für Arbeit gehen, um AL-Geld zu beantragen. Wenn ich Ende des Jahres mit 60 in Rente gehen würde, hätte ich 18 % Abzüge. Wenn ich z.B.18 Monate AL-Geld bekommen würde, wären die Abzüge von der Rente dann weniger ??
L.G. Susi
Die 58-er Regelung und die Nahtlosigkeitsregelung stehen sich nicht im Wege:
1. Die 58-er Regelung dient dazu, die amtliche Statistik zu schönen, indem Arbeitslose nach der Unterschrift offiziell keine Arbeitslosen mehr sind.
2. Die Nahtlosigkeitsregelung dient u.a. dazu, erkrankte Arbeitslose nach der Aussteuerung wenn möglich bei der Rentenversicherung abzuladen, damit sie danach keine Arbeitslosen mehr sind. Auch das schönt die Statistik, und entlastet sogar das Budget der Agentur für Armut.
Zunächst wird man Sie unverzüglich dazu auffordern, eine Reha zu beantragen, was dann ggf. in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I anstatt einer vorgezogenen Altersrente bekommen, dann werden die Abschläge von der Rente weniger und es werden sogar noch zusätzliche Beiträge gezahlt.
Schöpfen Sie den ALG I Anspruch aus, dann haben Sie 18 x 0,3 % = 5,4 % weniger Abschläge, berücksichtigt man auch die Auswirkung der Beiträge, sind es insgesamt pro Monat bei langjähriger Versicherung etwa 0,5 % pro Monat, also letztlich eine 9 % höhere Rente.
Umgekehrt ist eine um 60 Monate vorgezogene Rente nicht nur um 18 % niedriger, sondern tatsächlich um etwa 30 % geringer (60 x 0,5 %), als wie wenn man 5 Jahre länger gearbeitet und Beiträge gezahlt hätte.
Die 0,5 % pro Monat sind gerechnet auf eine vorherige Dauer der Beitragszahlung von 40 Jahren bei konstantem Einkommen. Hat man nicht so lange eingezahlt, oder früher ein relativ zum Durchschnittseinkommen niedrigeres Einkommen gehabt (was meistens der Fall ist), dann werden die Auswirkungen noch gravierender!
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Reha hatte ich schon letztes Jahr gemacht und war a.u. entlassen worden. Dann wäre es ja besser, das AL-Geld auszuschöpfen, anstatt mit 60 in Rente zu gehen, wenn ich das so lese. Ich habe in den letzten 2-3 Jahren aus Gesundheitsgründen nur noch halbtags gearbeitet,hat das auch Auswirkungen auf die Höhe der Rente oder werden alle Rentenbeiträge zusammen gerechnet ? Wird das AL-Geld nach der Höhe des letzte Gehaltes vor der Krankschreibung berechnet oder nach dem Krankengeld ? Werde ich automatisch AL-Geld bekommen, wenn ich dort hingehe oder werde ich dazu gedrängt, die Rente einzureichen ? Sorry dass ich mich so unbeholfen ausgedrückt habe. Ich kenne mich so wenig aus damit.
L.G. Susi
Wenn Sie Ende März ausgesteuert sind, können Sie bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Sie können diese Leistung so lange beziehen, bis der Anspruch endet o d e r Ihre Gesundheit eine Arbeitsleistung wieder zulässt und Sie auch eine entsprechende Arbeit gefunden haben o d e r bis Sie eine Rente beanspruchen können. Je früher Sie eine Rente in Anspruch nehmen, desto geringer ist die bis dahin eingezahlte Beitragsleistung, aus der die Rente errechnet wird und desto höher sind die Abschläge, die Sie in Kauf nehmen müssen.
In Fällen wie Ihrem ist das Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld meist das gleiche Bemessungsentgelt, das auch dem Krankengeld zugrunde liegt. Diese Frage wird Ihnen aber der Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit beantworten.
Vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort !
L.G. Susi K.
Morgen wollte ich zur Agentur f. Arbeit
Hallo,
eine Frage an eine Experten:
ich bin im April 1953 geboren, 50% Schwerbeschädigt. nach der Regelung Rente mit 67 müßte ich 7 Monate länger arbeiten, d.h. nach meinem 67 Geburtstag noch weiter 7 Monate.
Frage: ich habe Altersteilzeit ab 55 beantragt. Beginnt diese Altersteilzeit im April 2008, oder werde da auch 7 Monate daran gehängt ??
Gruß
Konrad