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58er Regelung

von Berthold16.02.2008 | 18:12
1190 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 49 und war arbeitslos seit 04,allerdings dann von 06 bis Februar/08 krank mit Krankengeld Bezug.Nun muß ich wieder Alg 1 beantragen.Meine Frage,kann ich trotz Ablauf zum 31.12.07 noch die 58er Regelung in Anspruch nehmen,die Voraussetzungen hatte ich ja erfüllt.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.02.2008 | 07:41

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

2 Antworten

Kapaam 16.02.2008 | 21:28
Hallo, die bisher geltende Möglichkeit für 58jährige Arbeitslose, sich aus der Vermittlungskartei austragen zu lassen, und bis zum Rentenbeginn Arbeitslosengeld I zu beziehen, ist ausgelaufen. Andererseits lese ich: wer bis Ende 2007 58 geworden ist, kann diese Regelung noch in Anspruch nehmen. Was ist denn nun richtig??
Knut Rassmussenam 18.02.2008 | 09:10
Ja, SIe können die entsprechende Erklärung noch abgeben!
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