Hallo hilflos,
unter Berücksichtigung Ihrer Angaben könnten Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab vollendeten 60. Lebensjahr erfüllen. Bei Inanspruchnahme mit dem 60. Lebensjahr müssten Sie allerdings 18 % Abschlag in Kauf nehmen.
Sollten Sie weiblich sein, käme die Altersrente für Frauen mit dem 60. Lebensjahr aber nur in Betracht, wenn Sie auch nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre (mind. 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung nachweisen können. Der Abschlag in Höhe von 18 % bliebe aber auch bei dieser Rente.
Wie "Amadé" in seinem Beitrag schon ausgeführt, kann man Sie jedoch nicht vor dem 63. Lebensjahr auffordern eine Rente mit 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen zu müssen.
Auch ich empfehle Ihnen sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft einzuholen. Hierzu können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden. Mit dieser Rentenauskunft können Sie genau ersehen welche Ansprüche auf Rente (auch der Höhe nach) für Sie bestehen und wann Sie diese beanspruchen können.