Meine Frage,
wie verhält sich das bei einer Person die am 16.04.1950 geb.und am 01.09.2007
Arbeitslos wird, greift da die 58er Regelung auch, da es ja nur 8 Monate bis erreichen des 58.Lebensjahr sind oder oder gieb es noch ander
Möglichkeiten in 58er Regelung zu kommen.
".................Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. ......"!
Jede Person, die das 58. Lebensjahr erst 2008 vollendet, fällt damit definitiv nicht mehr unter die sogenannte "58er Regelung", die den Arbeitslosengeldbezug unter erleichterten Bedingungen ermöglicht.
Und wenn man über 58 ist
u n d
in 2008 arbeitslos wird???
dann gibts den § 428 auch nicht mehr; d.h. man ist ein Arbeitsloser, der sich wie jeder jüngere um Arbeitbemühen muss, wenn die Agentur dies verlangt.
PS: das ist eine Frage, die Sie eigentlich nicht ans Rentenforum richten sollten, sondern ans Arbeitsamt.