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58er Regelung-Rentenbeginn wg. Krankheit

von Flocke18.01.2008 | 22:37
1133 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin weiblich, geb. 03.1946 und sollte mit 58er Regelung bis August 2008 weiterhin Arbeitslosengeld beziehen um dann anschließend die Rente zu beantragen. Allerdings beziehe ich seit November wegen schwerer Erkrankung Krankengeld und bin deshalb jetzt schwerbehindert 50%. Verlängert sich das Arbeitslosengeld um die Dauer der Krankheitszeit und wann sollte ich am Besten mit welchem Rentenabschlag die Rente beantragen. Ist evtl. ein Rentenbeginn ohne Abschläge möglich? Habe ich mit meinen neu erhaltenen 50% Schwerbehinderung Vorteile? Habe seit meinem 15. Lebensjahr immer gearbeitet.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wer während der Arbeitslosigkeit krank wird, erhält zunächst das Arbeitslosengeld in voller Höhe weiter. Die Krankheit muss aber trotzdem gemeldet werden. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Während dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld. Die Zeit des Ruhens mindert grundsätzlich nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wir empfehlen eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie, wenn sämtliche anderen Voraussetzungen vorliegen, abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Diese vorzeitige Altersrentenart bringt für Sie die günstigste Abschlagsregelung mit sich. Sollten Sie die Rente früher als mit vollendetem 63. Lebensjahr beziehen wollen, müssen Sie 0,3 % Abschlag für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme in Kauf nehmen.

1 Antworten

KSCam 19.01.2008 | 09:05
suchen Sie eine Beratungsstelle der RV auf und lassen sich beraten. Wenn Sie immer gearbeitet haben, haben Sie mehr als 35 Versicherungsjahre und könnten als Frau und jetzt auch als Schwerbehinderte sofort in Rente gehen. Ob Rente oder Krankengeld oder Arbeitslosengeld finanziell günstiger ist, richtet sich nach den Zahlbeträgen - die kennen Sie! Wie lange Sie ALG erhalten erfr5agen Sie bei der Agentur. Die AR für Schwerbehinderte ist ab 63, somit ab April 2009 abschlagsfrei, jeder Monat, den Sie früher gehen heißt 0,3% Abschlag. Bsp: Rentenbeginn 01.03.2008 wären 3,9%. Rechnen und entscheiden müssen Sie selbst.
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