Wie bereits erwähnt: die Erklärung zur 58er-Regelung ist eine Sache zwischen Ihnen und der Agentur für Arbeit bzw. dem Leistungsträger, der Arbeitslosengeld 2 zahlt. Wichtig wird es allerdings sein, dass Sie sich weiterhin arbeitslos melden. Bei der 58er-Regelung grundsätzlich einmal im Jahr. Den Rentenantrag sollten Sie ca. 3-4 Monate vor dem beabsichtigten Beginn stel-len.