Es gibt sie noch - die guten Nachrichten.
Harz4 Empfänger können nun doch erst mit 63 Jahren auf den Vorrang eines Rentenbezuges verwiesen werden und nicht bereits mit 58.
Und dies auch nur, wenn sich keine "unbillige Härte" ergibt. M.E. wäre dies bei kleiner Rente, wenn durch die Abzüge Grundsicherung nötig würde, der Fall