Hallo,
wenn ich die 58iger Regelung unterschreibe, kann ich trotzdem eine Reha sowie eine Erwerbsminderungsrente, beantragen?
Danke
Hallo,
wenn ich die 58iger Regelung unterschreibe, kann ich trotzdem eine Reha sowie eine Erwerbsminderungsrente, beantragen?
Danke
Eine Reha bekommen Sie dann nur noch von Ihrer Krankenkasse. Auf einen eventuellen EM-Rentenanspruch hat es keine Auswirkungen.
Ist bei Rentenbeantragung nicht die Regelung Reha vor Rente maßgebend d.h., wenn durch die Reha eine Rentenzahlung vermieden wird, diese doch wieder übernommen wird?
Hallo Uwe,
es ändert sich ja nichts an den Prinzip "Reha vor Rente", sondern es ist die Krankenasse zuständig, statt der Rentenversicherung.
Unter den Reha-Leistungs-Ausschluss nach dem Rentenversicherungsgesetz (§ 12 Abs.4a SGB VI) fallen auch Personen, die Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III beziehen, sog. 58´er-Regelung.
Sie müssten sich dann an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.
Eine Erwerbsminderungsrente bleibt hiervon unberührt.
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