Die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind neben der Vollendung des 60 Lebensjahres :
- vor dem 01.01.1952 geboren,
- 15 Jahre Wartezeit erfüllt,
- nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt mindestens 52 Wochen arbeitslos gemeldet,
- bei Beginn der Rente arbeitslos gemeldet,
- in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeträge.
Wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos gemeldet waren, oder Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist, könnten Sie mit 60 Jahren (ab 01.01.2010) und 18 % Abschlag in Rente gehen.
Ansonsten können Sie mit 63 Jahren (ab 01.01.2013) und 7,2 % Abschlag oder mit 65 Jahren (ab 01.01.2015) ohne Abschlag in Rente gehen.
Es ist nicht relevant, ob und wie lange zwischen der Arbeitslosigkeit gearbeitet wurde, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinsichtlich eines evtl. Anspruches auf eine Altersrente für langjährig Versicherte empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.