Hallo!
Gibt es schon Ergebnisse zur neuen
58. Regelung, oder werden die Eckpunkte noch verhandelt.
06.01.2008, 20:10
von
Silberfuchs
07.01.2008, 13:34
Experten-Antwort
Mit einem Gesetzentwurf der Koalition verbunden ist eine Anschlusslösung für die Ende 2007 ausgelaufene so genannte 58er-Regelung zur Vermeidung von Frühverrentungen mit Abschlägen. Diese ermöglichte es älteren Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II (Alg II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Die Koalition will nun, dass ältere Langzeitarbeitslose frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen müssen.
Eine endgültige Verabschiedung steht noch aus.