Mal eine mathematische und/oder rechtliche Flexispezialfrage:
Was passiert bei der Flexi-Hinzuverdienstberechnung, wenn der anzurechnende Hinzuverdienst exakt 6300,06 Euro ist?
Teilrente oder Vollrente?
Dem Wortlaut des Gesetzes nach: Teilrente
Mathematisch: 6300,06 € -6300€ = 0,06€
0,06€ /12 = 0,005 €
davon 40% = 0,002 €, also 0 ct anrechenbar.
Ist das dann eine "rechtliche Teilrente" mit dem "Zahlbetrag einer Vollrente"?
Gibt es dazu Auslegungsfragen, Lösungen oder Gremienbeschlüsse?