Grundsätzlich hat die Kostenzusage in der Tat nur eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Ansonsten muss zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Reha- Antrag gestellt werden.