6 Stunden Regel bei halber EMR

von
Paul

Zitiert von: Peter T.
Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...

Warum werden dann Diagnosen abgefragt?

von
Diagnosenmann

Zitiert von: Paul
Zitiert von: Peter T.
Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...

Warum werden dann Diagnosen abgefragt?

Diagnosen werden abgefragt, damit man auch wer begutachten sollte. Der/die Gutachter*in wird ja je nach Fachgebiet ausgewählt, also ist es schon entscheidend ob Rückenschmerzen (kann man aber eigentlich eh vergessen wegen Rücken EM-Renet zu wollen) oder Querschnittslähmung anzugeben sind. Ebenso kann die Diagnose wichtig sein , um zu entscheiden bei welchen Ärzten man Unterlagen anfordern sollte (Beispiel : Im Antrag werden 5 Ärzte angegeben aber nur eine Diagnose aus einer Fachrichtugn dann wird man wohl nur bei dem entsprechenden Facharzt Unterlagen anfordern und nicht z.B. beim Frauenarzt bei dem nur die üblichen Kontrolluntersuchungen statfinden.

von
Siehe hier

Zitiert von: Paul
Zitiert von: Peter T.
Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...

Warum werden dann Diagnosen abgefragt?

Weil eben z.B. 'eine' Diagnose allein nicht notwendigerweise auch dazu führt, dass man erwerbsgemindert ist. Aaaaaber z.B auch eine bereits 'leichte' Depression dazu führen kann, dass man nicht mehr in der Lage ist, tatsächlich seinen Lebensunterhalt durch regelmäßiges arbeiten zu erwerben.
Während vielleicht der Querschnittsgelähmte, der über einen E-Rollstuhl verfügt, dennoch sowohl seinen Arbeitsplatz erreichen und auch den noch funktionierenden Kopf dazu verwenden kann, soviel zu verdienen, dass er damit seinen Lebensunterhalt erwerben kann.

Da AAAABER Erwerbminderungsrente nur bezahlt wird, wenn jemand überhaupt irgendwie aus 'gesundheitlichen Gründen' nicht mehr - im Vergleich zu voll Gesunden - langfristig nicht mehr in der Lage ist/sein könnte - zu arbeiten, also seinen 'Lebensunterhalt selbst zu erwerben' werden die 'gesundheitlichen' Diagnosen mit einbezogen.

Ansonsten gibt es andere Behörden (z.B. Agentur für Arbeit oder auch Jobcenter), die dann 'ohne Diagnose' den 'Arbeitslosen' wieder in die Erwerbstätigkeit bringen sollen.

Ist halt in den diversen Sozialgesetzbüchern je nach '....' in verschiedene Zuständigkeitsbereiche geregelt. Von 'voll arbeitsfähig' und dennoch 'arbeitslos' über mal nen heftigen Beinbruch (der weder heilt...) und deshalb 'vorübergehend arbeitsunfähig' = Krankengeld' bis hin zu.... massive körperlichen und geistigen Behinderungen und dem daraus resultierendem Recht, nicht benachteiligt zu werden. Und in einigen Fällen 'vermischen' sich die Ansprüche und dadurch auch die Leistungsträger.

Googeln Sie einfach mal 'SGB'. zzt. gibt es zwölf, Erweiterungen sind in Arbeit, um diese 'Vermischungen' auch noch deutlicher zu regeln.

von
Schlawickel

[quote=373126
Ich hoffe ihr Beitrag war ironisch gemeint. Ansonsten sollten sie sich mal als DRV Gutachter bewerben.[/quote]

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!

von
Sehr junger Rentner

Zitiert von: Schlawickel
[quote=373126
Ich hoffe ihr Beitrag war ironisch gemeint. Ansonsten sollten sie sich mal als DRV Gutachter bewerben.

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt![/quote]

Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.

von
Deine Rente ist weg

Zitiert von: Sehr junger Rentner
Zitiert von: Schlawickel
[quote=373126
Ich hoffe ihr Beitrag war ironisch gemeint. Ansonsten sollten sie sich mal als DRV Gutachter bewerben.

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!

Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen. [/quote]

Das war´s dann wohl mit deiner Rente. Die DRV kann dich über deine IP rückverfolgen und die Rente ist weg.

von
Andreas

Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Anita
Zitiert von: Expertin

In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.

Viele Grüße

Hallo,
danke für Ihre Erklärung.

Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?

Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.

mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente

Korrektur:
sechs Stunden = keine EM-Rente

von
Andreas

Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Juli
[quote=372990][quote=372988][quote=372965]

Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?
[/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.

'drei bis sechs', 'mehr als sechs'

Korrektur:
'drei bis unter sechs', 'sechs'

von
Peter T.

Falsch, 3 bis unter 6 Stunden...

von
W°lfgang

Zitiert von: Peter T.
Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....

Hallo Peter,

äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!
Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)

Gruß
w.

von
Wallo

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Peter T.
Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....

Hallo Peter,

äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!
Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)

Gruß
w.

Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.

von
W°lfgang

Zitiert von: Wallo
Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Peter T.
Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....

Hallo Peter,

äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!
Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)

Gruß
w.

Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.

...wenn es um 'Erfolgsaussichten' aus rein soz.-med. Gründen + den Individualfall geht, haben Sie es tatsächlich richtig verstanden ;-)

Ansonsten lassen die Foren-Betreiber hier ein 'Ventil' zum Ablass der eigenen 'Nöte', wenn man sonst keinen Weg findet *g

Gruß
w.

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