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6 Wochen Reha - verkürzbar durch Widerspruch ?

von Wolle24.06.2007 | 17:29
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8 Antworten

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Hallo, der MDK hat mich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, in dessen Befund stand Eilantrag. Nun wurden mir für Orthopädische und psychosomatische Leistungen 6 Wochen bewilligt. Ich muss dazu sagen habe verheilte doppelte BWK Fraktur, Osteoporose, Arthrose, Athritis Speiseröhrenbegleitbruch usw. kann ich im Widerspruchsverfahren auf eine kürzere Zeitspanne hoffen, da Famiienmitgleider 80%GdB mit G und ein Kind ADS Syndrom und Legasthenie habt und der HAushalt in rechte Schwierigkeiten kommt auf der anderen Seite ist es ein finanzielles Problem für 42 Tage je 10 Euro zu zahlen. Vielleicht hat jemand einen Rat der uns helfen kann. BIn vorgemerkt auf Abruft, also heute Anruf übermorgen einrücken, was alleine schon eine Belastung darstellt. Danke für evtl Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von user "Nix" ist zuzustimmen.

Für den ersten Teil der Rehamaßnahme haben Sie dann (abhängig von der Höhe der Lohnfortzahlung) eine Zuzahlung zu leisten.

Für die restliche Zeit der Übergangsgeldzahlung nicht.

MfG

7 Antworten

Nixam 25.06.2007 | 07:28
Ihnen ist eine 6-wöchtige Reha bewilligt worden. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich. Fahren Sie erstmal dahin und sprechen Sie bereits beim Aufnahmegespräch mit den Ärzten über eine Verkürzung der Reha. Dann wird das Reha-Konzept für Sie eben auf 3 oder 4 Wochen (oder wie lang Sie möchten) abgestimmt! Das muss aber direkt beim Aufnahmegespräch am 1.Tag erfolgen! Zuzahlungspflicht besteht, wenn Sie Entgeltfortzahlung haben. Bis EUR 980,-- brauchen Sie keine Zuzahlung leisten. Erst ab EUR 1.200,-- ist die volle Zuzahlung von EUR 10,-- pro Kalendertag zu leisten. Viel Erfolg!
Nixam 25.06.2007 | 08:02
Sie haben geschrieben, der MDK hätte Sie zur Reha aufgefordert. Wenn Sie schon im Krankengeldbezug sind, bekommen Sie für die Dauer der Reha Übergangsgeld. Bei Übergangsgeldanspruch besteht überhaupt keine Zuzahlungspflicht. Die o. g. Ausführungen von mir gelten nur, wenn Ihr 6-wöchiger Entgeltfortzahlungsanspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
wolleam 25.06.2007 | 08:26
danke für die Antworten, habe 6 Monate Lohnfortzahlung, d.h. am anfang der reha Lohnfortzahlung ab etwa der mitte krankengeld. Dumm gelaufen, aber ich werde mit den Ärzten über eine Verkürzung bei dem Aufnahmegespräch reden, da ich meine Schwerbehinderte Frau nicht so lange alleine lassen kann.
wolleam 25.06.2007 | 11:15
Danke für die schnellen Infos und in der Reha ist es wirklich möglich über eine Verkürzung zu sprechen mit den Ärzten oder entstehen Nachteile wenn man die 6 Wochen ablehnt ?
Nixam 25.06.2007 | 12:21
Nein, keine Ablehung bei Ablehung der 6-Wochen-Reha! Sonst hätten wir Ihnen das schon geschrieben. :-)
Spekulatiusam 25.06.2007 | 23:52
"da ich meine Schwerbehinderte Frau nicht so lange alleine lassen kann." Dann besteht m.W. Anspruch auf Ersatzleistungen Ihrer "Pflegeleistung". Beantragung vor Antritt der Reha sichert m.W. Rechtsanspruch im Falle der Selbsterbringung der Leistung der Pflege Ihrer Frau und der Nichteinhaltung bestimmter Fristen der Leistungsträger. Ansonsten durch Rechtsanwalt oder Sozialverband Erlaß einstweiliger Anordnung prüfen lassen.
Spekultiusam 25.06.2007 | 23:58
Nicht die Ärzte entscheiden über die Nachteile, sondern medizinisch ungebildete Bürokraten. Sorgen Sie in Ihrem gesundheitlichem Interesse und dem Ihrer Frau für eine adäquate Versorgung Ihrer Frau (Antrag auf entsprechende Betreuung stellen) und tun Sie das, was medizinisch für Ihre Genesung erforderlich ist. P.S. m.W. ist Ihre Zuzahlung auf maximal 4 Wochen = 280 € begrenzt, bei der geringen Halbwertszeit der Gesetze im Sozialbereich - Ulla Schmidt und Horst Seehofer sei Dank!! - bin ich mir da nicht sicher.
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