Hallo,
wenn ich verbeamtet werde und davor bereits sozialversichungspflichtig beschäftigt war, kann ich die Sozialversicherungsbeiträge nur zurückfordern wenn ich a) vor der Verbeamtung weniger als 60 Monate eingezahlt habe (also 60 Monate in denen ich so beschäftigt war) oder b) wenn weniger als 60 Monate seit dem ersten Mal dass ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt war vergangen sind. Was sitmmt a oder b oder weder noch?
Konkret. Ich habe 2004 ein Praktikum gemacht. 2 Monate, 600 Euro pro Monat.
Seit 3 Jahren (2006) arbeite ich sozialversicherungspflichtig im öffentlichen Dienst und kann 2010 wahrscheinlich verbeamtet werden. Bekomme ich meine 2006-2009 gezahlten Beiträge zurück, weil es weniger als 60 Monate waren oder bekomme ich sie nicht, weil das erste Mal dass ich gezahlt habe (das Praktikum) mehr als 60 Monate zurück liegt?
Hoffe ich hab den Sachverhalt einigermaßen deutlich beschrieben, vielen Dank