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60 Jahre und freiwillig arbeitslos

von Uta06.10.2008 | 10:27
1782 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Bekannte hatte das Glück, bis zu ihrem 60. Geburtstag als Krankenschwester ununterbrochen zu arbeiten. Nun ist sie "kaputt", will aber die Rentenabschläge nicht hinnehmen. Was wäre, wenn sie ihr Arbeitgeber kündigen würde und zum Arbeitsamt schickte? Bekommt der Arbeitgeber dann Ärger mit dem Arbeitsamt oder ist das legal 60- jährige Frauen einfach zu kündigen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Uta,

das ist eigentlich keine Frage für ein Forum der Rentenversicherung - Ihre Bekannte sollte sich also unbedingt noch woanders informieren.

Nachdem das in diesem Forum aber schon oft besprochen wurde, möchte ich darauf hinweisen, dass die Arbeitslosmeldung nicht nur mit Leistungsbezug verbunden ist. Die Arbeitsagentur erwartet auch Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz, fordert zu Weiterbildungsmaßnahmen und Vorstellungsgesprächen auf etc. - das alles sollte Ihre Bekannte bei der Entscheidung berücksichtigen.

5 Antworten

mimiam 06.10.2008 | 10:34
sowohl dem arbeitgeber als auch der agentur für arbeit ist das alter vollkommen egal. Ob nun ein 20-jähriger oder ein 60-jähriger gekündigt wird ist dem arbeitsamt egal!!!!
Reseam 06.10.2008 | 11:28
Pardon. Es muss richtig SGB III und nicht SGB II heißen.
Reseam 06.10.2008 | 11:07
Der Arbeitgeber (AG) kann bei Kündigung einer langjährig Beschäftigten, die wie hier das 57. Lebensjahr vollendet hat, sehr wohl Probleme mit der Agentur für Arbeit (AA) bekommen. § 147a SGB II bestimmt, dass der AG die Leistungen (Arbeitslosengeld) der AA zu erstatten hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, nach denen der AG diese Erstattung nicht zu leisten braucht. Ob diese im vorliegenden Fall Anwendung finden, kann nur durch die AA selbst geklärt werden.
Antonam 06.10.2008 | 11:59
Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsamt (§ 147a SGB III) besteht seit diesem Jahr nicht mehr. Sie gilt nur noch für Altfälle vor 2007.
Schadeam 06.10.2008 | 11:59
warum sollte der Arbeitgeber eigentlich kündigen, der schafft sich doch durch eine Kündigung höchstens Probleme? 1) siehe @Rese 2) möglicherweise zieht der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vors Arbeitsgericht. Wenn die Bekannte nicht mehr arbeiten will, soll sie selbst kündigen und ggfls. eine Sperrzeit in Kauf nehmen. Zudem muss Sie damit rechnen, dass das Arbeitsamt hohe Anforderungen stellt - 5 Bewerbungen wöchentlich, regelmäßige Vorsprachen um die Situation zu besprechen,...die Mitarbeiter der Agentur sind da sehr kreativ.
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