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Experten-Antwort

60 Monate Beitrage/ DA-EG

von Alex25.08.2010 | 11:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle, ich habe im Ausländeramt Antrag auf Erteilung des DA-EG gestellt. Mein Sachbearbeiter verlangt von mir "...eine Bescheinigung der Rentenversicherung über die Höhe der Rentenanwartaschaft im Zeitpunkt der Verrentung, ausgehend von den jetzigen Beitragsleistungen, vorzulegen.." Oder er möchte Nachweis über die Zahlung 60 Monate Pflichtbeiträge. Ist so eine Bescheinigung nicht nur dann möglich, wenn 60 Monate Beiträge gezählt worden waren? Oder kann man die auch früher bekommen? (ich habe jetzt 55 Monate Beiträge) Hat irgedjemand damit Erfahrung? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

Sie können bei Ihrem Rentenverischerungsträger eine Wartezeitauskunft beantragen. In dieser werden Ihnen die bisher anrechenbaren Wartezeitmonate bescheinigt. Bei der Wartezeitauskunft handelt es sich um eine verkürzte Rentenauskunft ohne Angaben zur Rentenhöhe. Angaben zur Rentenhöhe können nur gemacht werden, wenn die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Aybulut,

Ihre Problem kann ich hier nicht klären. Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung, in dem allgemeine rentenrechtliche Fragen beantwortet werden.

Ihr Anliegen kann nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger klären. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechpartnerin Frau Mall.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

RFnam 25.08.2010 | 12:14
1. Eine Rentenauskunft kann nur erteilt werden, wenn die allgemeine Wartezeit, also 60 Beitragsmonate, erfüllt ist. 2. In einer Rentenauskunft wird auf der Grundlage der am Tag der Auskunft und des zur Zeit geltenden Rentenrechts der bis dahin erworbene Rentenanspruch für eine Regelaltersrente berechnet. Nach fünf Jahren kommt dabei natürlich nicht viel heraus.
Alexam 25.08.2010 | 13:45
Danke. Mir wundert aber, wie kann z.B. meine Bank mir dann ungefähr vorhersagen, wie hoch meine Rente wird? Ich habe so eine Information bekommen als ich über die Zusatzversicherung beraten wurde. So eine Möglichkeit, die Summe abzuschätzen, sollte dann auch Rentenversicherung haben...
RFnam 25.08.2010 | 15:02
Wenn Sie bei einer Bank eine private Altersvorsorge treffen, dann kann Ihnen diese natürlich sagen, wie hoch die Auszahlung im Leistungsfall ist. Wenn Sie aber im Rentenkonto bis jetzt nur 58 Monate ALO2 haben, woher soll die Rentenversicherung wissen, ob Sie das das ganze Leben bis zum Rentenfall beziehen (oder vielleicht wollen Sie das ?) oder ab 2013 ein Jahreseinkommen von 60.000,-- EURO haben ? Ob Ihre Rente später 110,00 EUR oder 1.500,-- EUR beträgt, kann mit den jetzigen Angaben keiner sagen.
Alexam 25.08.2010 | 15:45
Ausländeramt hat schon Versicherungverlauf von mir, möchte aber welche Bescheinigung haben, wo die abgeschätzte Rentenhöhe steht. Die Rentenhöhe wird natürlich prognostisch berechnet, auch nach 60 Monate, unter Annhame, dass das Gehalt, was man jetzt bekommt, auch weiter bekommen würde. Rentenhöhe ist dann natürlich Einkommenabhängig. Mit der Bank meinte ich, dass die meinen gesetzlichen Anspruch schon jetzt abschätzen könnte. Die Frage war, warum kann dann die DRV das gleiche nicht machen
RFnam 25.08.2010 | 16:22
Wenn Sie seit Ihrem Zuzug nach Deutschland im September 2007 bis zur Regelaltersgrenze ununterbrochen ALO II beziehen, dann beträgt Ihr Rentenanspruch etwa: Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze minus 2007= Anzahl der Versicherungjahre ; diese mal rund 2,10 EUR ergibt den Rentenanspruch. Vielleicht ist Ihre Bank so vorgegangen. ---------------------------------- Falls Sie es noch nicht wissen: Die Rentenhöhe ist u.a. abhängig von den abgeführten Beiträgen zur Rentenversicherung; die Beiträge richten sich nach der Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens. ------------------------------------------------- Nach Ihren bisherigen Beiträgen sind jetzt gerade drei Jahre in Deutschland und hätten damit erst 36 Monate Pflichtbeiträge wegen ALO II. Damit kann Ihnen ausser mit der oben genannten Berechnungsweise niemand einen späteren Rentenanspruch ausrechnen. Und bevor nicht 60 Kalendermonate Beiträge (Plicht oder Freiwillige) im Versicherungsverlauf sind und damit die aktuelle Wartezeit erfüllt ist, verbietet das Rechenprogramm die Erstellung einer Rentenauskunft. Sie werden also noch zwei Jahre warten müssen, bevor eine der vom Ausländeramt verlangten Nachweise erteilt werden kann. ----------------------------------------------- Übrigends, wenn Sie laut Ihrer Anfrage vom 19.08.2010 seit September 2007, also seit drei Jahren bzw. 36 Monaten, in Deutschland leben, wieso haben Sie 55 Monate Beitragszeiten ? Gezählt werden nur Kalendermonate, auch wenn ein Kalendermonat mehr als eine Pflichtbeitragszeit beinhalten kann.
Alexam 25.08.2010 | 16:38
ich bin Alex, nicht der Alexander, bin schon länger in Deutschland, diese 55 Monate Pflichtbeiträge habe ich als Arbeitsnehmer gezahlt, ALOII habe ich niemals bezogen. Über das interne Verbot im Program wusste ich nicht, mein Ansprechpartner in Bank hat einfach irgdendwelche Information aus dem Einkommennachweis reingegeben und dann hat die Rentenhöhe abgeschätzt. Wie das genau gemacht wird, weiss ich natürlich nicht. Dann muss ich wahrscheinlich diese 5 Monate noch abwarten. Vielen Dank für die Information.
RFnam 25.08.2010 | 19:17
Oh Oh, da habe ich mich aber gründlich geirrt. Ich dachte wirklich Alex ist Alexander, weil es bei beiden Anfragen um den selben Sachverhalt ging. Kann ja mal passieren (frei nach einer Fernsehwerbung). Da die Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten überhaupt den Anspruch auf eine Regelaltersrente bildet, findet das Progamm bei 55 Monaten, dass kein Rentenanspruch besteht und kann deshalb keine Rentenauskunft erstellen. Aber eine Wartezeitauskunft (Versicherungsverlauf) kann jederzeit erstellt werden. -------------------------------------- Aber auch nach dem 60.Kalendermonat sind die Daten noch nicht in Ihrem Versicherungskonto, weil erst im ersten Quartal des Folgejahres (spätestens bis zum 15. April) die Entgeltdaten des abgelaufenen Kalenderjahres vom Arbeitgeber über die Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Wenn Sie also so lange warten können, fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Wartezeitauskunftan, und schreiben ausdrücklich, dass die Beiträge für 2010 drin sein müssen. Oder einfacher, Sie gehen Anfang Februar in die nächstgegelegene Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort kann nachgesehen werden, ob die Daten schon da sind. Wenn ja, kann Ihnen die Wartezeitauskunft gleich ausgedruckt werden.
Alexam 25.08.2010 | 21:02
Vielen Dank für Ihre Antworte. Link zu dem Gesetz war schon sehr hilfreich. In meinem Fälle geht's aber nicht über Rentenanspruch und nicht Rentenauskunft, das wird im Ausländeramt nicht gebraucht, sondern um eine Bescheinigung, wo "eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente", stehen sollte, also Absatz 3, Satz 1, Punkt 3., über die Renteninformation. Gibt's dann für so eine Art der Bescheinigung mit Prognose auch eine Wartezeit von 60 Monate? Habe im SGB6 das nirgendwo gefunden. Vielen dank.
Stefannnam 25.08.2010 | 23:52
Lassen Sie sich von der Rentenversicherung doch eine Bescheinigung geben, dass eine Vorausberechnung der voraussichtlichen Anspruchs derzeit nicht möglich ist. Diese Bescheinigung legen Sie dann beim Ausländeramt vor, das müsste denen doch dann genügen oder ?
Alexam 26.08.2010 | 07:53
Das habe ich schon gemacht. Zuerst scheinte das zu funktionieren, dann habe ich aber Brief bekommen, dass das aber nicht reicht...
RFnam 26.08.2010 | 17:52
Prognoseberechnungen mit in der Zukunft liegenden Versicherungsdaten gibt es grundsätzlich nicht. In den Versicherungsverlauf können generell nur Entgelte u.a. Versicherungsdaten eingegeben werden, die bis zum Tag der Dateneingabe reichen. Für in der Zukunft liegende Zeiträume ist eine Dateneingabe programmtechnisch unmöglich. (Das geht nur bei einem Rentenantrag für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn) ------------------------------------------------------- In einer Rentenauskunft ist derzeitig auch eine Hochrechnung enthalten, wie hoch später die Regelaltersrente auf der Grundlage des letzten im Versicherungsverlauf enthaltenen Jahresverdienst wäre. Offenbar meint das Ausländeramt diese Aussage. Es läuft also alles darauf hinaus, dass erst eine Rentenauskunft möglich ist, wenn in Ihrem Versicherungsverlauf mindestens 60 Kalendermonate Beitragszeiten drin sind, wie bereits in den Vorbeiträgen dargelegt.
Alexam 26.08.2010 | 18:34
War heute nochmals bei DRV, so eine Bescheinigung können die tatsächlich nicht geben. Sachbearbeiter hat gesagt, das er probieren wird, EM-Rente zu berechnen, war aber ziemlich unsicher das es klappt. Ich warte dann noch einige Monate ab. Vielen dank für Ihre Antworte
serdal aybulutam 29.09.2010 | 09:58
sehr geehrter zustaendiger, ich habe vom aok 73230 kirchheim unter teck i mitgliedsbescheinigung bekommen (serdal aybulut, RV-Nr.23 010867 A 001) um meine rentenablauf hier in der türkei stadt kahramanmaras beim stadtliche versicherung ''S.S.K'' beschtaetigen zu lassen. natürlich war ich mit der bescheinigung beim SSK aber die beamter zeigten mir die gebrauchbarer documente die beim bearbeitung hier beim SSK nötig sind... unzwar bei einem document stand VERSİCHERUNGSNUMMER ABSCHNİTT und zusaetzlich noch VERSİCHERUNGVERLAUF AUF NAMEN beim beiden documenten war alles detaliert.. ich bedanke mich für ihre mühe vom voraus an ihnen... Frau Mall ich bitte von ihnen mir behilflich zu sein wenn es ihnen keine mühe macht am sonsten bitte ich sie mich weiter zuleiten an die zustaendiger beamter die sich für die nötige documente kümmern... schreiben sie bitte im kürzen zeit eine antwort... meine adresse: serdal aybulut bayazıtlı mah. derdimet dede cad. no:1 hilal apt. kat 3 46100 kahramanmaras - türkei .... meine hausnummer: 009 0344 241 36 65 meine haendienummer: 009 0536 429 22 46 meine mail adresse: serdaltc@hotmail.com mit freundlichen grüssen serdal aybulut
Batrixam 25.08.2010 | 13:58
In der Beratung der DRV: ja, pie mal Daumen sollte ein Berater die ungefähre Rentenhöhe feststellen können, aber eben nicht als Ausdruck o.ä. Legen Sie dem Ausländeramt einen Versicherungsverlauf vor (auch den bekommen Sie bei der Beratungsstelle der DRV unter Vorlage des gültigen Passes oder Personalausweises). Hier sollten die Beitragszeiten bis 31.12.2009 enthalten sein. Wenn Sie derzeit laufend beschäftigt sind, sollten Sie noch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die abhängige Beschäftigung seit dem 01.01.2010 mit einreichen. Das sollte dem Ausländeramt vorerst genügen...
-_-am 25.08.2010 | 19:30
Wie das geht, wissen die Mitarbeiter/Innen der Deutschen Rentenversicherung schon. Es gibt auch kein "internes Verbot im Programm", sondern gesetzliche Grundlagen, nach denen der Rentenversicherungsträger zu richten hat. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109.html Die Rentenauskunft hat insbesondere zu enthalten: 1. eine Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, 2. eine Darstellung über die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit der Angabe ihres derzeitigen Wertes und dem Hinweis, dass sich die Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten nach der weiteren Versicherungsbiografie richtet, 3. Angaben über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten a) bei verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung, b) bei Tod als Witwen- oder Witwerrente, c) nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Regelaltersrente zu zahlen wäre, 4. auf Antrag auch die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich ist, und über die ihr zugrunde liegende Altersrente; diese Auskunft unterbleibt, wenn die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente wegen Alters offensichtlich ausgeschlossen ist, 5. allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch. Die Höhe der Rente (siehe 3. oben), die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten zu zahlen wäre, ist 0,00 EUR, weil die Wartezeit mit 55 Monaten nicht erfüllt ist und kein Rentenanspruch besteht. Jetzt klar?
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