Zitiert von: Alex
Über das interne Verbot im Programm wusste ich nichts. Mein Ansprechpartner bei der Bank hat einfach irgdendwelche Information aus dem Einkommennachweis reingegeben und dann die Rentenhöhe abgeschätzt. Wie das genau gemacht wird, weiss ich natürlich nicht.
Wie das geht, wissen die Mitarbeiter/Innen der Deutschen Rentenversicherung schon. Es gibt auch kein "internes Verbot im Programm", sondern gesetzliche Grundlagen, nach denen der Rentenversicherungsträger zu richten hat.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109.html
Die Rentenauskunft hat insbesondere zu enthalten:
1. eine Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten,
2. eine Darstellung über die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit der Angabe ihres derzeitigen Wertes und dem Hinweis, dass sich die Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten nach der weiteren Versicherungsbiografie richtet,
3. Angaben über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten
a) bei verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung,
b) bei Tod als Witwen- oder Witwerrente,
c) nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Regelaltersrente
zu zahlen wäre,
4. auf Antrag auch die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich ist, und über die ihr zugrunde liegende Altersrente; diese Auskunft unterbleibt, wenn die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente wegen Alters offensichtlich ausgeschlossen ist,
5. allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch.
Die Höhe der Rente (siehe 3. oben), die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten zu zahlen wäre, ist 0,00 EUR, weil die Wartezeit mit 55 Monaten nicht erfüllt ist und kein Rentenanspruch besteht. Jetzt klar?