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61 J, 100 % SB, zum 31.08.2013 gekündigt.

von Gelackmeierter01.06.2013 | 23:57
1848 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ihr Wissenden, ich habe zwar eine Schwerbehinderung (100, G, AG, B), übe jedoch eine Bürotätigkeit aus und kann diese voll ausfüllen. Ab dem 01.09.2013 bin ich nun 61 Jahre alt und arbeitslos. Ich möchte mich vorübergehend durch die AfA weiterbilden und dann noch ein paar Jahre arbeiten! Habe ich da überhaupt eine Chance oder werden die mich dort sofort Zwangsverrenten? Für die Antworten jetzt schon vielen Dank. Der Gelackmeierte

6 Antworten

Raupeam 02.06.2013 | 10:42
Hallo Zwangsverrenten is nich, aber die werden sie am Ende Quälen bis aufs Blut damit sie Freiwillig in Rente gehen zum Quälen gehören Allerdings auch Weiterbildung ohne viel wert wie zum Beispiel Bewerbungstraining und viele Bewerbungen Schreiben! Für ihren Traum einen neuen jo zu finden Drücke ich ihnen alle Daumen, ist nicht unmöglich aber Sau Schwer und viel Glück. MfG
KSCam 02.06.2013 | 18:35
Gelackmeiert sind Sie in meinen Augen nun wirklich nicht. 1. können Sie, 35 Versicherungsjahre vorausgesetzt, sofort in Altersrente gehen. 2. können Sie wenn Sie wollen und keine Arbeit finden 2 Jahre lang ALG 1 beziehen. Andere wären gottfroh diese Alternativen zu haben. Ob die Agentur (oder jemand anderes) einem 61 jährigen, der jederzeit in Rente gehen könnte, eine Weiterbildung bezahlt, wissen Sie dann, wenn über einen entsprechenden Antrag entschieden wurde. Welche Chancen Sie haben, weiß keiner im Forum.
Gelackmeierteram 03.06.2013 | 13:58
Hallo nochmal, vielen Dank für die Qualifizierten Antworten. Nun sehe ich nicht mehr so ganz schwarz. @KSC: Ja, ich könnte derzeit eine EM-Rente beziehen, diese steht jedoch in keinem Verhältnis zu ALG 1, oder wie soll ich Deinen Halbsatz, " der jederzeit in Rente gehen könnte", verstehen.
DarkKnight RVam 05.06.2013 | 11:17
Hallo Gelackmeierter, KSC meinte sicherlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Sie mit einem Abschlag sofort erhalten könnten, sofern 35 Vesicherungsjahre vorliegen. Aber das ALG I ist sicherlich höher, da die Rente auch noch einen kleinen Abschlag haben würde!
senf-dazuam 05.06.2013 | 11:22
Altersrente für Schwerbehinderte sollten Sie mit Abschlag von ca. 9% bereits jetzt beziehen können. Wenn Sie bereits 2006 eine Altersteilzeit vereinbart hatten, könnte sogar die Altersgrenze von 60 Jahren für Sie gelten, so dass die Abschläge geringer ausfallen würden. Trotzdem ist der Wunsch nach Weiterbeschäftigung (und nachfolgend geringerem Renten-Abschlag) natürlich verständlich.
Gelackmeierteram 05.06.2013 | 14:08
Hallo, ich möchte mich bei jedem, der auf meine Anfrage geantwortet hat, herzlich bedanken. Ich habe durch Euch sehr viel Neuerkenntnisse gewonnen und hoffe nun, das alles so eintrifft wie vorgesehen. Liebe Grüsse vom Gelackmeierten
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