§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung - Widerspruch oder reicht Abgabe der Unterlagen?

von
Frühlingssonne

Ich habe Antrag auf Rente gestellt - volle Erwerbsminderungsrente.
Leider hatte ich schwere Belastungen (Brand, Trauer) zu stemmen und habe deshalb noch nicht die Formulare komplett einreichen können.
Wie es aussieht habe ich eine "Erinnerung" vom RV-Träger postalisch nicht erhalten.
Ich habe jetzt ein Schreiben erhalten, aus dem o. g. hervorgeht, denn da wird jetzt mir die Möglichkeit gegeben Widerspruch einzulegen. Es geht um § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung inhaltlich im Schreiben.
Meine Frage: Wenn ich jetzt die Formulare, so gut wie es geht (alle Daten habe ich leider nicht vorliegen, fristgerecht einreiche ist dann wieder alles im Grünen Bereich, d.h. läuft der Rentenantrag dann weiter oder muss ich trotzdem Widerspruch einreichen?

von
-/-

Vermutluich wurde der Antrag wg. mangelnder Mitwirkung abgelehnt. Setzen sich bitte telefonisch mit zuständigem Sachbearbeiter in Erinnerung um den Sachverhalt zu klären. Als zweiten Schritt vereinbaren Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde einen Termin zwecks Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

Experten-Antwort

Der Rententräger ist bestrebt zeitnah über Anträge zu entscheiden. Dazu sind jedoch vollständige Angaben erforderlich, eben Ihre Mitwirkung.
Sollten Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen wäre der Rententräger berechtigt den laufenden Antrag abzulehnen.
Selbstverständlich könnten dann jedenzeit ein neuer Antrag gestellt werden, über den der Rententräger neu entscheiden müsste (was jedoch idR nicht empfehlenswert ist; für die Frage ab wann eine Rente gezahlt werden kann ist mitunter das Antragsdatum entscheidend)

Im Ergebnis sollten Sie im eigenen Interesse, Sie wollen ja auch eine qualifizierte Entscheidung zu Ihrem Antrag, schnellstmöglich alle Ihnen verfügbaren Unterlagen incl. bestmöglich ausgefüllter Antragsformularien an den Rententräger übergeben.

Da scheinbar postalisch bei Ihnen mindestens ein Schriftstück nicht angekommen zu sein scheint, wäre auch der Hinweis einer kurzen telefonischen Kontaktaufnahme hilfreich. Sie könnten am Telefon auch kurz Ihre Situation (Brand, Trauerfall) schildern und um eine Fristerweiterung bitten.
Innerhalb dieser frist sollten Sie dann jedoch unbedingt aktiv werden.

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