Der Rententräger ist bestrebt zeitnah über Anträge zu entscheiden. Dazu sind jedoch vollständige Angaben erforderlich, eben Ihre Mitwirkung.
Sollten Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen wäre der Rententräger berechtigt den laufenden Antrag abzulehnen.
Selbstverständlich könnten dann jedenzeit ein neuer Antrag gestellt werden, über den der Rententräger neu entscheiden müsste (was jedoch idR nicht empfehlenswert ist; für die Frage ab wann eine Rente gezahlt werden kann ist mitunter das Antragsdatum entscheidend)
Im Ergebnis sollten Sie im eigenen Interesse, Sie wollen ja auch eine qualifizierte Entscheidung zu Ihrem Antrag, schnellstmöglich alle Ihnen verfügbaren Unterlagen incl. bestmöglich ausgefüllter Antragsformularien an den Rententräger übergeben.
Da scheinbar postalisch bei Ihnen mindestens ein Schriftstück nicht angekommen zu sein scheint, wäre auch der Hinweis einer kurzen telefonischen Kontaktaufnahme hilfreich. Sie könnten am Telefon auch kurz Ihre Situation (Brand, Trauerfall) schildern und um eine Fristerweiterung bitten.
Innerhalb dieser frist sollten Sie dann jedoch unbedingt aktiv werden.