Hallo liebe Experten und Mitstreiter,
ich bekomme ÜG für eine LTA-Maßnahme. Leider kann mit die SB nicht weiterhelfen.
Ich habe ein Studium an einer privaten Schule absolviert.
Die Frage ist nun, ob ich in Qualifikationsgruppe 1 oder 2 eingruppiert werde, meine Qualifikation ist weder der einen noch der anderen eindeutig zuzuordnen. Da ich zuvor KG erhalten habe, gehe ich davon aus, dass mein ÜG nach dem fiktiven Entgelt berechnet wird. Richtig?? Das letzte Einkommen liegt 8 Monate zurück.
Gibt es hierzu bereits Entscheidungen?
Vielen Dank im Voraus!