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Experten-Antwort

75% Grenze

von Manfred R06.02.2016 | 15:26
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Hallo, vermutlich eine zu einfache Frage aber ich bin mir halt nicht sicher daher hier meine Frage: Wie wird die 75% Grenze für die maximale Rente berechnet ? einfach 75% vom letzten Netto-Gehalt oder 75% vom Durchschnitt der letzten XX Monate oder Jahre ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

LSam 06.02.2016 | 17:30
Ergänzung zur Aussage von User W*lfgang . 75% als Maximum gelten auch bei Berechnung zusätzlicher Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten. . Der Bezug ist hier der Gesamtleistungswert in Verbindung mit Bundesdurchschnitt. . Die Ermittlung 75% als Maximum gilt für die Sachverhalte: - Zeiten beruflicher Ausbildung - Schulbesuch jeder Art ab 1997, . ab 01-2005 aber nur noch für Fachschule - auch Fälle von berufl. Ausbildg. über die AgfA
W*lfgangam 06.02.2016 | 16:44
Hallo Manfred R, ich weiß nicht, was Sie mit 75 % Grenze meinen. Die Rente wird individuell nach allen Werten/Entgeltpunkten aus allen Versicherungszeiten errechnet. Dieser Betrag wird grundsätzlich weder 75 % vom letzten Brutto noch vom letzten Netto sein - wenn Sie vor Rente nicht zufällig aus Vollzeit in Teilzeitarbeit umgestellt haben. Ansonsten gibt es keine % Grenzwerte zur Kappung der Rente. Den einzigen 75 % Wert kennt die Rentenberechnung im Rahmen der 'Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt' - bezogen auf die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten vor 1992. Gruß w.
Konrad Schießlam 07.02.2016 | 11:34
Ich meine, diese Frage kann man so nicht stehen lassen.Manfred, darf ich Sie bitten was Sie damit meinten, die Leser wissen wirklich nicht um was es Ihnen geht. So nebenbei , 71,75% vom letzten Brutto-Gehalt beträgt die Pension eines Beamten der über 40 Jahre gedient? hat. Vielen Dank für Ihre Stellungsnahme. MfG.
LSam 07.02.2016 | 12:03
User W*lfgang, danke, Teamwork hat auch seine Vorteile. . Meine These: Es ist nicht wichtig wer was sagt, vielmehr aber, dass es gesagt wird.
W*lfgangam 07.02.2016 | 11:47
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
...der war gut - und hat mit der Rente was zu tun? ;-) Lediglich in Bezug auf 'Wegfall' von bestimmten Zeiten in der Pension zugunsten der Rente kann das interessant werden - damit will ich Sie K.S. aber nicht überfordern. LS hat es schon gut/erweitert dargestellt, welche 75 % Sätze in der Rentenberechnung zum Tragen kommen (hätte ich auch drauf kommen können ;-)) Gruß w.
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