Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Der Mann hat Recht. Viel Schreiben heisst nicht gleich viel wissen. Wenn man den zweiten Abschnitt gelesen hat weis man nicht mehr was man im ersten gelesen hat. Aber er gute Wille zählt.Vorab ist zu sagen, das man von der Zeit die eine Begutachtung dauert nicht auf dessen Qualität schliessen kann. Es gibt med. Sachverhalte die - für den Gutachter - so eindeutig sind ( z.b. aufgrund vorliegenden ärztlichen Unterlagen und der Krankheitshistorie ) und demnach auch in nur 8 Minuten aus Sicht des Gutachters abgehandelt werden werden können. Zu ihrem Fall bzw. ihrer Begutachtung lässt sich aber mangels genauester Kenntnisse ihres med. gelagerten Einzelfalles nichts weiter sagen. Das ihre EM- Rente nur immer für ca. 1 Jahr verlängert wurde und das ganze jetzt schon 6 x ist schon etwas ungewöhnlich - wenn auch im Rahmen des Erlaubten. Max. ja Gesamtbefristung bis 9 Jahre und jeweils pro Befristung max. 3 Jahre , wobei die Anzahl der Befristungen keine Rolle spielt. Der med. Dienst ging wohl permanent davon aus, das ihre Erwerbsminderung gebessert/ behoben werden kann. Anders sind die sehr sehr kurzen Zeiträume der Befristung und deren Anzahl nicht erklärbar. Sie standen also bei dem med. Dienst schon immer " auf der Kippe " was ihre weitere Berentung anbelangte wenn man das so sagen darf.... Mich würde da mal interssieren um welche Erkrankung es sich bei ihnen handelt, das so verfahren wurde. Wie auch immer, scheint man jetzt bei der RV der Meinung zu sein, das aktuell keine EM mehr besteht und darum hat man jetzt ihren 7. Antrag - auch aufgrund des Gutachtens - abgelehnt. Widerspruch haben Sie ja jetzt durch den VdK schon eingelegt. Jetzt heisst es auf das Gutachten warten und dies genau zu überprüfen und gegebf. gegenüber der RV zu korriegieren. Event. wird dann auch eine erneute Begutachtung angesetzt. Selbst bereits so erlebt. Damit es dazu kommt, ist es sehr wichtig, das vorliegende Gutachten zu prüfen und möglichst so zu " zerpflücken " , das es letztlich " ad absurdum " geführt wird. Dafür haben Sie ja den VdK, das das erreicht wird. Wenn das erneute Gutachten sich dem alten natürlich mehr oder weniger anschliesst haben Sie Pech gehabt... Aber bei Ablehnung des Widerspruchs bleibt ihnen dann noch die Klage vor dem Sozialgericht. Und natürlich müssen Sie sich jetzt wo ihre Rente ja am 31.12. endet und Sie das wissen sofort bei der Agentur für Arbeit melden und ALG I beantragen. Sonst stehen Sie ja ab 1.1.13 ohne Geld da. Und um überhaupt ALG I erhalten zu können müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin - unter Beachtung ihrer gesundheitlichen Probleme natürlich - zur Verfügung stellen. Tun Sie dies nicht und verweigern alles mit dem Verweis auf den laufenden Widerspruch zur Rente darf ihnen die AfA kein ALG I zahlen. Sicher wird bei ihnen auch gleich im Januar der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet um ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA zu ermitteln ( mind. 15 Stunden pro Woche oder 3 Std. pro Tag ). Sie tun gut daran dort ihre Erkrankungen etwas runter zu spielen, damit es da keine Probleme gibt . Konsequenzen für ihren laufenden Widerspruch wegen der Rente hat dieses Verhalten nicht. Das ist gängige Praxis um ALG I zu bekommen. Vermittlungsbemühungen in einen Job werden wohl keine wirklich seitens der AfA in so einem Fall wir den ihren erfolgen. Ob man von ihnen selbst derartige Bemühungen ( z.b. Bewerbungen ) verlangt entscheidet dann ihr Sachbearbeiter dort. Dies scheint bei ihnen wohl der Fall zu sein. Aber erst mal abwarten. Meist werden nur sehr geringe - pro forma - Bemühungen ihrerseits verlangt wie z.b. um einen Minijob. Mehr oder weniger sind sie bei der AfA solange wie über ihren Widerspruch noch nicht von der RV entscheiden worden so etwas wie eine " Karteilleiche " . Allerdings müssen Sie dann auch nach deren Regeln spielen , " gute Mine zum bösen Spiel " machen und alles machen was die von ihnen wünschen , um nicht ohne ALG I dazustehen. Ihr GdB spielt bei der Entscheidung wegen der EM-Rente keine Rolle. Lediglich bei der AfA werden Sie dann von einem speziellen Schwerbehindertenvertreter betreut und nicht von einem "normalen" Mitarbeiter dort.. Darauf sollten Sie auf jeden Fall auch bestehen, da dies nur Vorteile für Sie haben kann, weil auf einen Schwerbehinderten dann mehr Rücksicht genommen wird ( werden muss ) als auf nicht schwerbehinderte Menschen. Spreche aus eigener Erfahrung.Dass man dasselbe auch mit 9 Zeilen erklären kann, hat der Rentenprüfer eindrucksvoll erklärt. Warum Sie immer halbe Romane schreiben müssen, verstehe wer will. Ich kann es nicht! Solche langen Texte verwirren mehr als zu helfen!
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