hallo, meine frage an sie ist: meine Gymnasialschulzeit geht bis zum 19,5 lebensjahr....anschließend werd ich so 14 Semester studieren... ist es richtig, dass mir nur dav on 8 Jahre angerechnet werden also gymnasialzeit und Studienzeit zusammen oder sind die 8 Jahre nur auf die Studienzeit bezogen?
lg jenny
07.02.2009, 18:30
von
-_-
Zeiten einer nach dem vollendeten 17. Lebensjahr liegenden schulischen Ausbildung (Schul-, Fach- oder Hochschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) sind nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB 6 i. d. F. des AVmEG (in Kraft ab 01.01.2002) insgesamt höchstens bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen.
Und wobei sich diese Zeiten nicht mehr rentensteigernd auswirken. Lediglich bei den Wartezeiten finden diese Berücksichtigung.
09.02.2009, 06:56
von
no name
@Chris: stimmt so nicht ganz. Schulausbildungszeiten wirken sich bei der Gesamtleistungsbewertung, sprich bei der Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten positiv aus. Sie mindern bei der Grundbewertung den Nenner und haben damit eine Erhöhung des Gesamtleistungswerts zur Folge.
10.02.2009, 11:45
Experten-Antwort
Den Ausführungen der Diskussionsteilnehmer gibt es nichts mehr hinzu zufügen.